Allgemeine Aufstiegserlaubnis: DFS hebt Gesamtmasse an

Wer bis vor kurzem mit seinem Multicopter bzw. Drohne noch eine allgemeine Aufstiegserlaubnis (von unbemannten Luftfahrtsystemen ohne Verbrennungsmotor) bis 5 Kilogramm benötigt hat, kann sich jetzt freuen. Denn die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat die Gesamtmasse von 5 kg auf 10 kg erhöht. Das geht aus Nachrichten für Luftfahrer (NFL)  1-786-16 vom 20.07.2016, eine Neufassung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder, hervor. Diese Änderung ist ab sofort gültig.

NfL I 281 / 13 hiermit aufgehoben

Die Nachrichten für Luftfahrer NfL I 281 / 13 vom 26. Dezember 2013 sind mit Inkrafttreten des NFL 1-786-16 aufgehoben und nicht mehr gültig.

Dient  die  Nutzung  des unbemannten Fluggerätes dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere gewerblicher Zweck verbunden, so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem, dessen Betrieb unabhängig von seinem  Gewicht gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO erlaubnispflichtig ist.

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