Drohne kommt Passagierflugzeug gefährlich nahe

Es ist weder mutig noch witzig. Es ist schlichtweg dumm und fahrlässig. Halter von Drohnen haben eine besondere Aufsichtspflicht und sind für Schäden mit der Drohne, auch Beinaheschäden, verantwortlich. Umso erschreckender ist ein aktueller Vorfall, der sich vor ein paar Tagen in den Lüften über Schwabhausen (Landkreis Dachau) ereignete. Donnerstag gegen 19 Uhr befand sich ein Airbus A321 der Lufthansa im Landeanflug auf den Flughafen München, als der Pilot der Maschine beim Blick aus dem seitlichen Cockpitfenster eine Drohne bemerkte. Die Drohne befand sich auf gleicher Höhe und war etwa 10 Meter neben der rechten Flügelspitze vom Flugzeug entfernt.

Gefährlicher als Vögel

Die Drohne hatte laut Polizeipräsidium Oberbayern Nord einen Durchmesser von ca. 50 cm, besaß vier Rotoren und war von blau-oranger Farbe. Die über 100 Passagiere und 6 Crewmitglieder kamen glücklicherweise nur mit dem Schrecken davon. Drohnen bestehen aus Kunststoff- bzw. Metallteilen und können bei den Triebwerken erheblichen Schaden anrichten. Drohnen sind demnach gefährlicher als Vögel, die ebenfalls schon für Brände an den Triebwerken verantwortlich waren.

Registrierungspflicht gefordert

Der Drohnenmarkt ist noch ziemlich am Anfang. Es bestehen zwar gesetzliche Regelungen, diese sind jedoch noch nicht bei allen Piloten angekommen. So besteht die Deutsche Flugsicherung (DFS) auf eine Registrierungspflicht bzw. Kennzeichnungspflicht, bei der Halter von Drohnen über integrierte Chips ermittelt werden können. Die DFS hätte gerne in der geplanten Neufassung der Luftverkehrsordnung eine Regelung festgeschrieben, bei der Drohnen mittels Chipkarte nur dann starten können, sofern diese auch aktiviert wurde. So liese sich jeder Pilot auch im Nachhinein ermitteln. Auch wird darüber nachgedacht, Drohnen auf dem Radar der Flugsicherung anzuzeigen, um im Vorfeld Piloten vor Drohnen warnen zu können. Vielmehr sollte beim Verkauf darauf geachtet werden, dass Käufer über die gesetzlichen Regelungen ausführlich informiert werden. Hier wären Hersteller und Händler in der Pflicht.

An Lösungen wird bereits gearbeitet

Die Luftfahrtbranche arbeitet derweil an eigenen Lösungen, um Kollisionen mit Drohnen zu vermeiden. Zwar ist die EU ebenfalls daran, Lösungen zu erarbeiten, doch dies dauert der Branche zu lange. Der Flugzeughersteller Airbus arbeitet deshalb mit dem deutschen Unternehmen Dedrone zusammen. Das Unternehmen aus Kassel hat eine Lösung mit dem Namen „DroneTracker“ entwickelt, welches ein Gebiet selbstständig überwacht, illegale Drohnen über diesem Gebiet erkennt und automatisch Abwehrmaßnahmen ergreift. Noch befindet sich das System in der Testphase, wird aber von Dedrone schon über Hochsicherheitsgebieten und Sportveranstaltungen eingesetzt. Die Rolle, die Airbus bei dieser Entwicklung einnimmt, bezieht sich auf die Entwicklung einer Technik mit dem Namen „Smart Responsive Jamming Technology“. Diese wurde von einer Devision von Airbus, der Airbus DS Electronics and Border Security (Airbus EBS) entwickelt. Die Technik kann die Frequenz einer Drohne stören und so verhindern, dass sie sich einem bestimmten Ziel nähern kann. Die Technik von Dedrone wiederum erkennt über spezielle Sensoren und Frequenzscannern herannahende Drohnen. Das Zusammenspiel beider Techniken könnte den Luftraum sicher machen.

Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr

Bisweilen ist der Pilot der Drohne noch nicht bekannt. Die  Polizeiinspektion Dachau  ermittelt jedoch und ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Da es sich hierbei um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr handelt, kann der Pilot der Drohne unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Wer möglicherweise etwas gesehen hat oder Hinweise zu den Drohnenpilot machen kann, sollte sich umgehend an die Polizeiinspektion Dachau (Tel: 08131/5610) wenden.

Update vom 06.09.2016

Dazu Polizeioberrat Hans-Peter Kammerer vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord: „Wegen des Zusammenhanges mit dem Flugverkehr (Flughafen München) werden die Ermittlungen wegen einer möglichen Gefährdung des Luftverkehrs (§ 315 a Strafgesetzbuch) von der Kriminalpolizei Erding geführt. Aufgrund eines Zeugenaufrufes und einer Anwohnerbefragung erhielt die Kripo einen Hinweis auf eine mögliche Verwendung einer Drohne im geschilderten Gefahrenbereich. Weitere Abklärungen unter Einbeziehung des betroffenen Piloten, führten aber zu keinem konkreten Tatverdacht. Damit bleibt der Vorfall bisher ungeklärt. Es ereigneten sich keine weiteren Vorfälle.“

Doch handelte es sich wirklich um eine Drohne? Lesen Sie dazu unser Interview mit Drohnen-Weltmeister Dirk Brunner und erfahren Sie seine Meinung dazu.

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