Drohnen: Zahl der Anträge bei den Luftfahrtbehörden stark angestiegen

Für viele Unternehmer eröffnen Drohnen (Multicopter, Quadrocopter, unbemannte Luftfahrtsysteme) neue Geschäftsmöglichkeiten. Zahlreiche neue Geschäftsmodelle haben sich innerhalb kürzester Zeit etabliert. Nicht nur Fotografen und Filmunternehmen gehen mit Drohnen in die Luft, auch Wartungsfirmen, Gutachter, Vermessungsingenieure und Sportler. Logistik- und Versandunternehmen arbeiten derzeit an neuen Lösungen in diesem Bereich, auch in Zusammenarbeit mit der Automobilbranche. Die gewerbliche Nutzung von Drohnen muss aber in Form einer Aufstiegsgenehmigung/Aufstiegserlaubnis durch die jeweilige Luftfahrtbehörde genehmigt werden.

Anzahl der Anträge für den Aufstieg unbemannter Luftfahrtsysteme steigt

Die Anzahl der Anträge für den Aufstieg unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) steigt bei den Luftfahrtbehörden seit Jahren rasant an. Über 5.315 Anträge auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis sind im Jahr 2016 verzeichnet worden. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2013 um über 321 Prozent. Ein Anstieg von über 273 Prozent ist im selben Zeitraum bei den Anträgen auf Erteilung einer Einzelerlaubnis zu verzeichnen. Zwischen 2013 und 2016 wurden bei den Luftfahrtbehörden insgesamt über 1.189 Anträge aus anderen Bundesländern anerkannt.

Genehmigungen/Erlaubnisse für den Aufstieg unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS, Drohnen, Multicopter etc.) in Deutschland (Quelle/Grafik: Drohnen-Journal.de)
Genehmigungen/Erlaubnisse für den Aufstieg unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS, Drohnen, Multicopter etc.) in Deutschland (Quelle/Grafik: Drohnen-Journal.de)

Erklärungen für Allgemeinverfügung explosionsartig gestiegen

Im Jahr 2015 lag die Anzahl der Anträge auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis noch bei 5.489 und somit etwas höher als im Jahr 2016 (5.315). Das entspricht einer Reduktion um 3,17 Prozent. Im Gegenzug dafür ist die Anzahl der Allgemeinverfügungen stark angestiegen. Die Senkung der Anträge ist der Vereinfachung bei der Antragsstellung geschuldet. Bei vielen Luftfahrtbehörden ist im Jahr 2016 die Antragsstellung auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis für den Aufstieg unbemannter Luftfahrtsysteme (UAV) entfallen. Im Gegenzug ist nur noch eine Erklärung in Form einer Allgemeinverfügung abzugeben. Diese Regelung ist in den Nachrichten für Luftfahrer NFL 1-681-16 vom 19.03.2016 beschrieben und soll die Luftfahrtbehörden entlasten. Viele Landesluftfahrtbehörden sind im Laufe des vergangenen Jahres von der Beantragung einer Allgemeinerlaubnis auf die Erklärung einer Allgemeinverfügung  übergegangen. Die Zahlen machen deutlich, dass im Jahr 2016 die Anzahl der Anträge auf Allgemeinerlaubnis zwar leicht gesunken, jedoch die Anzahl einer einfachen Erklärung (Allgemeinverfügung) explosionsartig gestiegen ist.

Nur wenige Anträge abgelehnt

Die Länder führen seit 2013 eine lückenlose Statistik über den Aufstieg unbemannter Luftfahrtsysteme. Nur wenige Behörden zeichnen diese Daten aus den Jahren davor auf, weshalb unsere Grafik lediglich die Daten ab dem Jahr 2013 beinhaltet. Seit dem Jahr 2013 bis 2016 wurden insgesamt 14.715 Anträge auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis, 7.560  Anträge auf Erteilung einer Einzelerlaubnis und 1.189 Anträge auf Anerkennung aus anderen Bundesländern beantragt. Davon wurden insgesamt 242 Anträge abgelehnt.

Verwendung der Grafik nur mit vorheriger Zustimmung von Drohnen-Journal.de.

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