Drohnen: Zwischen Höhenflug und Regulierung

Die Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten von Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge/Multicopter) in Deutschland nehmen zu und bieten ein großes Potenzial, dieser Meinung ist auch Bundesverkehrsminister Dobrindt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Doch einige Drohnenpiloten sind unwissend, leichtsinnig, nehmen es mit ihrer Verantwortung nicht ganz so ernst und gefährden durch waghalsige Aktionen Menschenleben. Aus diesem Grund dürften Multicopter dem Minister ein Dorn im Auge sein. Denn es häufen sich die Vorfälle über Drohnen am Himmel, die Flugzeugen in großer Höhe gefährlich nahe kommen. Gerade im Ladeanflug befinden sich Flugzeuge in geringer Höhe, in die auch Drohnen ohne weiteres aufsteigen können (Wir berichteten: Drohne kommt Passagierflugzeug gefährlich nahe). Nicht auszumalen was passiert, wenn eine Drohne mit einem voll besetzten Passagierflugzeug kollidiert. Es ist deshalb nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer Tragödie kommt. Es sei denn, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen verhindern dies im Vorfeld.

Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um die „Zukunftstechnologie Drohne“ zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre. – MdB Alexander Dobrindt –

Lassen sich Flughäfen und Flugzeuge überhaupt vor unbemannten Luftfahrzeugen wie Drohnen schützen und wer trifft und verantwortet welche Sicherheitsvorkehrungen? Im Umkreis von 1,5 Kilometern eines Flughafen gilt Flugverbot (No-Fly-Zone) für Drohnen. Innerhalb dieser Sicherheitszone bedarf es für einen Flug der Zustimmung der Luftaufsicht oder der Flugleitung. Im Gespräch sind deshalb eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen, welche aber nicht direkt auf die Sicherheit der Luftfahrt abzielen, sondern den Einsatz von Drohnen im Allgemeinen betreffen. Einen entsprechenden Entwurf im Hinblick auf eine Neuregelung von Drohnenflüge wurde vom BMVI bereits vorgelegt. Unter anderem wird die Einführung eines Drohnenführerscheins und die Registrierungspflicht (Kennzeichnungspflicht) von Drohnen vorgeschlagen.

Drohnenführerschein und Registrierungspflicht verhindern keine Katastrophen

Doch allen durch das Bundesamt vorgeschlagenen Maßnahmen zum Trotz können durch Gesetze keine Katastrophen oder Anschläge verhindert werden. Die Politik kann durch Gesetze lediglich einen Rahmen schaffen, welcher das Risiko etwas minimiert. Denn die Gefahr in der Luft geht nicht nur von unwissenden und leichtsinnigen Drohnenpiloten aus, sondern in einer Zeit von Terror und Anschlägen nun mal auch von Terroristen. Deshalb müssen Drohnenpiloten besser aufgeklärt und Sicherheitszonen vor unbefugtem Überflug geschützt werden.

Hersteller in der Pflicht

Bevor eine Drohne überhaupt im Handel erworben werden kann, sollten in erster Linie die Hersteller von Drohnen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Eine Höhenbeschränkung könnte den Steuerer daran hindern, dass dieser zu hoch in den Luftraum aufsteigen kann. Ein Verhindern des Starts in Flugverbotszonen, sogenannten No-Fly-Zones, ist via GPS ebenfalls möglich. Diese Maßnahmen wären technisch umsetzbar und sollten manipulationssicher sein.

In der App des Herstellers DJI beispielsweise wird über die integrierte Funktion Geofencing kontrolliert, ob die Drohne sich in einer Flugverbotszone befindet. Ist dies der Fall, können Piloten ihre Drohne in der Nähe von Flughäfen oder anderen Zonen mit Flugverboten nicht starten bzw. steuern. Fatal dabei; dieser Sicherheitsmechanismus lässt sich durch eine Deaktivierung umgehen. Der Hersteller begründet dies damit, dass es Steuerer gibt, die in entsprechenden Zonen mit einer Erlaubnis fliegen dürfen, um beispielsweise Inspektionsarbeiten aus der Luft vorzunehmen (Lesen Sie auch den Artikel auf Golem: Flugverbotszonen in Drohnensoftware lassen sich ausschalten).

Handel muss aufklären

Für zusätzliche Sicherheit im Luftraum könnte der Handel sorgen. Von Händlern werden nur Drohnen verkauft, welche die entsprechende Sicherheitsbeschränkungen im Hinblick auf Aufstiegshöhe und No-Fly-Zones von Seiten der Hersteller implementiert haben. Für eine umfassende Aufklärung des Kunden könnte eine verständliche Informationsbroschüre sorgen, welche im Originalkarton der Drohne neben der Gebrauchsanleitung zu finden ist (Lesen Sie auch unseren Artikel: Versicherung: Handel muss Kunden informieren).

Erhöhung der Sicherheit an Flughäfen und im Luftraum

Wie ist es um die Sicherheit an deutschen Flughäfen wie München, Nürnberg, Frankfurt oder Stuttgart bestellt? Wir wollten von den vier größten Flughafenbetreibern in Deutschland wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den jeweiligen Flughafen vor Drohnen innerhalb sowie außerhalb der Flugverbotszone zu schützen. Ob entsprechende Abwehrsysteme im Einsatz sind und wer dafür Sorge tragen müsste, dass Steuerer von Drohnen über Flugverbotszonen besser informiert sind.

Die Pressesprecherin Stefanie Schmidts vom Airport Nürnberg teilte uns mit, dass die Verantwortung des Luftraums in der Hand der DFS (Deutsche Flugsicherung) liegt, die gerade mit entsprechenden Maßnahmen gegen Drohnenflüge in Flugverbotszonen vorgeht. „Zudem befindet sich der Flughafen Nürnberg in einer Flugverbotszone, in der sowieso keiner fliegen darf“, so Frau Schmidts abschließend. Dazu erklärt Dieter Hulick, Sprecher Flug- und Terminalbetrieb am Flughafen Frankfurt, dass der Flughafen lediglich die Bodeninfrastruktur verantwortet. „Sobald ein Objekt nur geringfügig vom Boden abhebt, liegt es im Verantwortungsbereich der DFS. Unabhängig davon beobachten wir das Thema Drohnen sehr genau. Drohnenabwehrsysteme kommen in Frankfurt derzeit nicht zum Einsatz.“ Doch auch Flughafenbetreiber setzen Drohnen ein, wie uns Dieter Hulick mitteilt. Etwa um Wartungsarbeiten durchzuführen oder die Start- und Landebahn zu kontrollieren. „Zwischenfälle mit Drohnen“, versichert uns Hulick, „gab es am Frankfurter Flughafen bislang aber noch keine.“

„Das Thema Drohnen ist momentan in aller Munde. Auch am Flughafen München haben sich die diversen Stellen zusammengesetzt und dabei auch die entsprechenden Zuständigkeiten und Auskunftsstellen festgelegt“, so Robert Wilhelm von der Unternehmenskommunikation des Flughafens München. Auch er verweist auf die DFS sowie auf die Polizei, wenn es um Gesetzesverstöße geht. Denn das unerlaubte Eindringen in den kontrollierten Luftraum ist ein Gesetzesverstoß. Die stellvertretende Pressesprecherin Beate Schleicher vom Stuttgarter Flughafen hingegen teilt mit, dass derzeit keine Drohnen-Abwehrsysteme im Einsatz sind oder andere Maßnahmen gegen Multicopter ergriffen wurden. Dennoch spricht sich der Flughafenbetreiber für eine Neuregelung aus. „Für eine bessere Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen wäre sowohl eine Registrierungspflicht als auch ein Drohnenführerschein begrüßenswert (gekoppelt mit einer Überprüfung der Versicherung des angemeldeten Geräts), ebenso gesetzliche Vorgaben für weitere Sicherheitsabstände um Flughäfen u.a. Einrichtungen und Beschränkungen in der Flughöhe“, so Schleicher. Aber auch der Flughafen Stuttgart ist mit der bloßen Verschärfung des Gesetzes nicht zufrieden und sieht nicht nur die Politik, sondern auch die Drohnen-Hersteller in der Pflicht. „Ebenso würden wir es begrüßen, wenn Drohnen zukünftig vom Hersteller bereits so programmiert würden, dass diese nicht in Flugverbotszonen gesteuert oder dort gestartet werden können“, so Schleicher weiter.

Aus Sicht der Flughafenbetreiber sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt. Die Verantwortung des Luftraums obliegt der DFS, die Bodeninfrastruktur dem Flughafenbetreiber. Doch warum sehen die Flughafenbetreiber keine Notwendigkeit in Drohnenabwehrsysteme zu investieren? Interessant ist dabei die Auskunft von Dieter Hulick vom Flughafen Frankfurt, der sagt, dass der Flughafen von Beinahe-Zusammenstößen zwischen Flugzeugen und Drohnen am Himmel in der Regel nichts erfährt. Die Piloten kommunizieren während des Fluges nur mit der Flugsicherung und nicht mit dem Flughafenbetreiber. Sofern ein Beinahe-Zusammenstoß mit einer Drohne weder von den Piloten noch von der DFS an die Öffentlichkeit gelangt, wird auch der Flughafenbetreiber nichts darüber erfahren. Dadurch ist den Flughafenbetreibern die tatsächliche Zahl an Beinahe-Zusammenstößen nicht bekannt, so dass sie keinen dringenden Handlungsbedarf sehen. Untenstehende Grafik unterstützt diese These, da der Flughafen Frankfurt die häufigsten Behinderungen durch Drohnen zu verzeichnen hatte, der Flughafenbetreiber selbst aber sagt, dass es bislang noch keine Zwischenfälle mit Drohnen gab. Wir sehen es deshalb als eine Aufgabe der Flugsicherung an, bei derartigen Vorkommnissen auch den Flughafenbetreiber zu informieren oder diese auf einer Plattform den Flughafenbetreibern zur Verfügung zu stellen.

Flughäfen mit den häufigsten Behinderungen durch Drohnen (Quelle: DFS)
Flughäfen mit den häufigsten Behinderungen durch Drohnen (Quelle: DFS)

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2016 registrierte die DFS 61 Fälle, bei denen Drohnen den regulären Flugverkehr behindert haben. In der gleichen Zeitspanne des Vorjahres hatte es erst zwölf solcher Vorfälle gegeben. – DFS Deutsche Flugsicherung GmbH –

Anzahl der Drohnen, die den Luftverkehr in den Jahren 2015 und 2016 behinderten (Quelle: DFS)
Anzahl der Drohnen, die den Luftverkehr in den Jahren 2015 und 2016 behinderten (Quelle: DFS)

Lösung im Anflug?

Der Hersteller Dedrone aus Kassel stellt mit seinem Dronetracker ein Drohnenabwehrsystem her, welches unter anderem in Gefängnissen, bei Energieversorger und Regierungen zum Einsatz kommt. Das System spürt Drohnen auf und wehrt diese, in Abhängigkeit des Sicherheitsbedürfnisses und den rechtlichen Voraussetzungen, mit einem Jammer, Laser oder durch Störung des Sichtkontakts, ab. Zu den Einsatzgebieten zählen auch große Flughafengelände. Laut Friederike Nielsen von der Dedrone GmbH „ist das DroneTracker-System skalierbar und kann flexibel ausgeweitet werden, sodass auch die Abdeckung größerer Gebiete, wie beispielsweise die des Frankfurter Flughafens, möglich ist.“ Es gibt verschiedene Abwehrtechnologien gegen Drohnen, alle haben Vor- und Nachteile. Beim Einsatz von sogenannten Jammern wird die Verbindung zwischen der Drohne und der Fernbedienung bzw. der Empfang von GPS-Signalen mittels Störsendern unterbrochen. „In beiden Fällen verliert die Drohne die Orientierung und absolviert ein vom Hersteller einprogrammiertes Sicherheitsprogramm. In der Regel bedeutet das, dass sie zum Ausgangspunkt zurückfliegt oder an Ort und Stelle landet“, erklärt Nielsen. Knackpunkt: „Je nach Jammer-Typ variiert die Reichweite. Allerdings beeinträchtigen Jammer in der Regel auch andere Funk- und WLAN-Verbindungen in der Umgebung, weshalb in den meisten Ländern nur die Polizei oder das Militär diese Technologie einsetzen darf.“

Ob der Einsatz eines Jammers an einem Flughafen möglich ist, muss laut Nielsen daher im Einzelfall geprüft werden. „Fliegt eine Drohne in großer Höhe und autonom, d.h. via GPS, ist es fast unmöglich, sie vom Boden aus abzuwehren. Für die Flugsicherung ist es daher am sinnvollsten, über unser System frühzeitig über das Auftauchen von Drohnen und deren Position und Flugroute im Luftraum informiert zu werden, sodass die Piloten rechtzeitig gewarnt und Flugzeuge ggf. umgeleitet werden können.“ Das System ist nicht nur auf den Schutz des Flugverkehrs spezialisiert. „Unser System wird an mehreren Flughäfen weltweit eingesetzt. Dabei geht es nicht bei allen um den Schutz des Flugverkehrs direkt, sondern auch darum zu verhindern, dass Waffen, Sprengstoff oder andere verbotene Gegenstände mit Drohnen über den Zaun und auf das Vorfeld gelangen und dann von Mitarbeitern an Bord geschmuggelt werden. Weitere Einsatzbereiche am Flughafen sind der Schutz von Hangars und Lagern sowie der Schutz vor Spionage mittels Drohnen.“

Warum nicht gleich ein solches System in ein Flugzeug integrieren? „Für den Einsatz an sich bewegenden Objekten wie Flugzeugen oder Schiffen ist der DroneTracker allein bisher nicht geeignet. Denn er ist darauf spezialisiert, sensible Anlagen am Boden vor Drohnen zu schützen“, so Friederike Nielsen von Dedrone. Doch die Unternehmen Dedrone und der Flugzeugbauer Airbus arbeiten Zusammen. So entwickelt Airbus eine Technik mit dem Namen „Smart Responsive Jamming Technology“. Diese Technik wurde von der Airbus DS Electronics and Border Security (Airbus EBS) entwickelt. Sie kann die Frequenz einer Drohne stören und so verhindern, dass sie sich einem bestimmten Ziel nähern kann.

Nicht Aufgabe der Flugsicherung

„Drohnenabwehr ist nicht die Aufgabe der Flugsicherung“, wie uns Ute Otterbein von der DFS erzählt. „Selbstverständlich stehen wir aber mit den Flughäfen, die naturgemäß unsere Partner bei vielen Themen sind, in engem Kontakt. Sobald die Flughäfen über ein Abwehrsystem entscheiden, würden wir also mit unserem fachlichen Know-how unterstützen.“ Laut Otterbein greifen die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Beteiligten ineinander, wie auch im Rahmen eines aktuellen Forschungsprojekts gemeinsam mit der Telekom. „Dort arbeiten wir an der Sichtbarkeit von Drohnen. Mit Hilfe der bereits heute vorhandenen Telekommunikationsgesetze wollen wir eine Ortung von Drohnen untersuchen. Und nur eine Standortbestimmung ermöglicht überhaupt eine Drohnenabwehr.“ Drohnenabwehr ist zwar nicht die Aufgabe der Flugsicherung, dennoch setzt man sich dort mit dem Thema intensiv auseinander um zukünftig Zusammenstöße sowie Beinahe-Zusammenstöße zu vermeiden. „Wir haben zur Zeit Pläne für weitere Forschungsprojekte, die sich möglicherweise auch mit Technologien beschäftigen, die Grundlage von Drohnenabwehrsystemen sein könnten“, so Otterbein. Wünschenswert ist Ihrer Sicht auch die Bereitstellung von Informationen durch Händler und Hersteller von Drohnen. Der DFS ist es wichtig, dass alle Teilnehmer am Luftverkehr – darunter Hersteller, Vereine und Verbände – am gleichen Strang ziehen.

Sie spricht dabei ein wichtiges Thema an, denn die Verantwortung muss auch bei den Drohnenpiloten liegen. „Den Nutzern selbst muss klar sein, dass Information in diesem Fall eben auch eine Holschuld ist – und nicht nur Bringschuld. Dieses Verantwortungsbewusstsein müssen wir alle gemeinsam schaffen.“ Auch sie fordert den Drohnenführerschein sowie eine Registrierungspflicht. „Wir halten dies für ein angemessenes Mittel, um die sichere und faire Integration von Drohnen in den Luftverkehr voranzutreiben. Die Einführung dieser Themen wird durch den Gesetzgeber gestaltet. Das Thema ist dort angekommen, mit neuen Regularien durch das Bundesverkehrsministerium ist zu rechnen.“

Die DFS ist zum Thema „Drohnen in der Kontrollzone“ erstmals im Mai 2015 aktiv geworden. „Damals haben wir die Aufstiegsgenehmigung innerhalb des Nahbereichs rund um die Flughäfen erleichtert. Seitdem dürfen Drohnen bis 5 Kilogramm Gewicht bis zu 30 Meter hoch steigen, Drohnen über 5 Kilo bis zu 50 Meter. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Freigabe des Towerlotsen nötig, die seitdem entfällt – vorausgesetzt, man hält sich an die Regeln. Verbunden haben wir diese Neuregelung zum anderen mit einer umfangreichen Informationskampagne, die bundesweit von den Medien gut aufgenommen wurde und in der in besonderem Maße auf die „Flugverbotszone“ = Flughafen plus 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun entfernt, hingewiesen wurde. Wir haben damit die Awareness, die ein unverzichtbarer Bestandteil eines sicheren Miteinanders im Luftraum ist, verstärkt.“

Abschließend gibt Ute Otterbein zu bedenken, „Es gibt sehr viele Drohnenpiloten die sich vor dem Flug umfassend informieren, sich an die bestehenden Regeln halten und sich insgesamt sehr verantwortungsvoll verhalten. Es ist schade, dass diese Gruppe darunter leidet, dass leider nicht alle Menschen mit dem ausreichenden Sicherheitsbewusstsein unterwegs sind.“

An einer Lösung wird demnach gearbeitet. Bis es jedoch eine solche gibt, starten und landen noch viele Flugzeuge. Es bleibt also die Hoffnung, dass jeder Drohnenpilot sich seiner Verantwortung bewusst ist und bis dahin keine Katastrophe geschieht.

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