Drohnenverordnung: Das sagen SPD, FDP, DIE LINKE und die Piratenpartei dazu

Im Januar dieses Jahres brachte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Drohnenverordnung auf den Weg (Wir berichteten: Bundeskabinett: Drohnenverordnung auf den Weg gebracht). Bislang ist diese Verordnung noch nicht in Kraft getreten, denn sie muss noch durch den Bundesrat. So richtig gestört hat sich an diesem Plan eigentlich niemand. Wo blieb der große Aufschrei, der sich wochenlang durchs Netz zieht? Nur wenige übten scharfe Kritik daran oder forderten maginale Änderungen. Lediglich die Modellflieger sehen ihr Hobby in Gefahr und hoffen in letzter Instanz auf den Bundesrat.

Meinungen anderer Parteien über die Drohnenverordnung

Wie verhält es sich denn mit den vielen anderen Parteien? Winken diese die Drohnenverordnung einfach durch oder gibt es auch hier Stimmen gegen Dobrindts Pläne? In den Medien äußerte sich zu diesem Thema gerade mal Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik von Bündnis 90/Die Grünen. Der Politiker fordert lediglich ein zentrales Register der zu kennzeichnenden Drohnen, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können. Interessiert es die anderen Parteien nicht oder haben diese keine Zeit sich mit dem Thema zu befassen? Wir wollten nicht auf ein Statement warten sondern fragten gezielt nach. Keine Antwort erhielten wir von der Alternative für Deutschland und der FDP.

DIE LINKE

Wir fragten den Parteivorstand der Partei DIE LINKE, wie denn die generelle Meinung der Partei zur geplanten Änderung der Drohnenverordnung ist. „DIE LINKE lehnt die Drohnenverordnung entschieden ab, denn dem Entwurf fehlt jegliches Augenmaß. Kommerziell genutzten Drohnen wird ein nahezu exklusiver Luftraum geschaffen, wobei deren Betrieb faktisch keinerlei Beschränkungen und Kontrollen unterworfen wird. Dadurch wird der gesamte untere Luftraum zum Testgebiet für neu entwickelte große Drohnen, während der Luftsport massiv eingeschränkt wird. Zudem öffnet die Regelung, dass Behörden uneingeschränkt und ohne Genehmigung Drohnen zu dienstlichen Zwecken verwenden dürfen, den Sicherheitsbehörden ganz neue Überwachungsmöglichkeiten, was DIE LINKE entschieden ablehnt.“

Laut der Linkspartei bedarf es einer Änderung der Verordnung. „In dieser Form ist die Verordnung ein erhebliches Risiko für die Flugsicherheit und die Sicherheit am Boden – alles zu Gunsten von Drohnenentwicklern und potenziellen kommerziellen Drohnennutzern (Amazon etc.) und zu Lasten des Luftsports. Dass die Bundesregierung einen tragbaren Kompromiss mit den Luftsportlerinnen und Luftsportlern aufgekündigt hat, ist dabei nicht schlechter politischer Stil, sondern untergräbt die Verbandsbeteiligung als solche.“

Welche Punkte in der Verordnung des Bundesverkehrsministers müssten vor der Umsetzung geändert werden und warum? „Zunächst muss die Genehmigung des Drohnenbetriebs außer Sichtweite des Steuerers aufgehoben werden. Dies ist bisher aus gutem Grund verboten. Zum einen ist ein Sichtbetrieb für fast alle sinnvollen Anwendungen (Katastrophenschutz, Forstwirtschaft etc.) völlig ausreichend. Zum anderen sollen Drohnen nach wie vor keine Musterzulassung und demnach auch kein Lufttüchtigkeitszeugnis benötigen, d.h. es droht ein uneingeschränkter Betrieb technisch unausgereifter und damit gefährlicher Fluggeräte. Erst wenn Musterzulassungen zur Pflicht werden und die Aufsicht über deren Flugbetrieb geklärt ist, kann man über den eingeschränkten Betrieb außer Sichtweite mit allen Beteiligten diskutieren. Mit der Verordnung wird aber der dritte Schritt vor dem ersten gemacht. Darüber hinaus müssen die Einschränkungen für den Flugsport komplett gestrichen werden, denn hier gab es nie Sicherheitsprobleme. Das unbedenkliche Hobby tausender Menschen darf nicht den Profitinteressen von Herstellern und Betreibern kommerzieller Drohnen geopfert werden. Der Persilschein für Behörden zur Drohnennutzung muss zudem ersatzlos aus der Verordnung gestrichen werden.“

Piratenpartei Deutschland

Wie steht denn die Piratenpartei Deutschland zu den Plänen? Wir fragten den Vorsitzenden Patrick Schiffer. „Wir sind für vernünftige Regelungen, die allen Beteiligten eine Eigenverantwortlichkeit zusprechen und Ermessenspielräume ermöglichen. Nach allem, was man aber aus der Modellflugszene zu hören und zu lesen kriegt, ist das, was da von Dobrindts Truppe entworfen wurde, ziemlich unausgegoren, alle willkürlich über einen Kamm schert und keinerlei Spielräume zulässt. Als Beispiel wäre da die auf Drängen des Bundesverteidigungsministeriums einheitlich festgelegte Maximalflughöhe von 100 Metern zu nennen. Klar haben in der Nähe von Verkehrs- oder Militärflughäfen andere Regeln zu gelten als in Gegenden, wo kaum Flugzeuge verkehren, aber dann gestaltet man die Vorgaben eben entsprechend und gibt den Leuten, die dieses Hobby betreiben, nicht durch eine Verordnung zu verstehen, für wie unfähig oder leichtsinnig man sie generell hält.“

Geht es nach den Piraten, ist eine Änderung der Verordnung notwendig. Nur, praxistauglich sollte die Lösung schon sein. „Das ist wie mit den ersten Autos: Als die noch Seltenheitswert auf den Straßen hatten, brauchte man keine Straßenverkehrsordnung. Aber mit der Zunahme motorisierter Vehikel und den damit verbundenen Gefährdungs- und Konfliktpotenzialen brauchte es auch verbindliche Regelungen für alle. Noch vor wenigen Jahren waren Drohnen ein faszinierendes Hobby, das aber vor allem Bastlern und Modellflugenthusiasten vorbehalten blieb, die sich ihre Fluggeräte noch selbst entwarfen, aus Modellbau-Teilen zusammenbauten und diese sehr pfleglich behandelten, damit nicht gleich hunderte Euro in den Sand gesetzt wurden. Zudem war die Einbindung in Modellflugvereine stärker. Mittlerweile erhält man flugfähige und leistungsstarke Quadcopter mitsamt Steuerung zu einem Bruchteil des früheren Preises – das heißt, da lassen neuerdings Leute Drohnen aufsteigen, die weder die Erfahrung im Umgang mit solchen Geräten aufweisen, noch die nötige Umsicht mitbringen und möglicherweise auch Unfälle verursachen. Natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn der Gesetzgeber in solchen Fällen Schlimmeres verhindern möchte.“

Welche Punkte in der Verordnung des Bundesverkehrsministers müssten vor der Umsetzung geändert werden und warum? „Wir haben allgemeine Zweifel an der Praxistauglichkeit. Beispielsweise ist völlig unklar, wie sich das Ministerium die Umsetzung von Flugsverbotszonen oder die Einhaltung der maximalen Flughöhe vorstellt, die für bestimmte Arten des Modellflugs (etwa Segelflug) einfach nicht funktioniert, weil da bestimmte Mindestflughöhen eingehalten werden müssen, einerseits, weil sonst mangels Luftströmungen nix segelt, andererseits zur Vermeidung von Unfällen. Da Drohnen mittlerweile Massenware sind, steht zu befürchten, dass mit unklaren oder zu rigiden Regelungen mehr Verwirrung gestiftet wird, als mit einer Verordnung, die allen Beteiligten gewisse Spielräume ermöglicht. Vollständige Sicherheit lässt sich nie herstellen. Notwendig wäre unserer Meinung erst einmal ein Diskurs mit Betroffenen und  Herstellern, um abzuklären, welche Sichtweisen man einbeziehen muss, um anschließend sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.“

SPD

Für die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Lühmann ist eine Änderung der Verordnung erforderlich. „Aus meiner Sicht ist eine Verordnung zwingend erforderlich. Dafür sprechen sowohl die Zwischenfälle mit Drohnen in den vergangenen Jahren als auch das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, vor der Beobachtung durch Dritte geschützt zu sein. Hierzu enthält die Verordnung eine Reihe sinnvoller Einschränkungen, die umgesetzt werden sollten.“

Bedarf es überhaupt einer Änderung der Verordnung? „Die jetzige Verordnung geht bei den Regelungen für Modellflugzeuge auf die neuen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen ein. Die Nutzung dieser Drohnen hat zugenommen und auch der gewerbliche Bereich bedarf einer Regulierung.“

Welche Punkte in der Verordnung des Bundesverkehrsministers müssten vor der Umsetzung geändert werden und warum? „Der Deutsche Bundestag ist bei Verordnungen nicht beteiligt. Insofern können wir hier als Abgeordnete keine Änderung vornehmen. Dennoch sehen wir ohne Frage Änderungsbedarf. Das betrifft im Wesentlichen zwei Punkte:

1. Die Verordnung sollte an die technischen Möglichkeiten angepasst werden. So ist eine Kennzeichnung über einen Aufkleber oder eine Plakette nicht zweckmäßig. Eine digitale Kennzeichnung bspw. über einen Chip ist heute zumeist schon möglich und sollte umgesetzt werden. Das hätte auch den Vorteil, dass man Überflugsverbotszonen z.B. durch Geofencing kontrollieren könnte.

2. Der Modellflugsport und auch das private Nutzen von Drohnen sollte generell weiterhin möglich bleiben. Die vorgenommenen generellen Einschränkungen, insbesondere die Begrenzung der Flughöhe außerhalb von Modellflugplätzen auf 100 Meter, sind nicht sinnvoll. Hier sollte es Nachbesserungen geben.“

Die Meinungen der Parteien gehen weit auseinander. Aber warum bekommt man das Gefühl, das keiner etwas daran ändern möchte? Die Antwort ist eigentlich einfach. Es fehlt eine starke Lobby mit entsprechenden Einfluss für Drohnenpiloten und Modellflieger. Es wäre jetzt an der Zeit, das zu ändern.

Update vom 16.02.2017:

Die FDP hat sich, wenn auch etwas später, noch auf unsere Anfrage hin geäußert. Der Pressesprecher Nils Droste von der FDP: „Die Freien Demokraten haben sich stets für die zivile und auch kleingewerbliche Nutzung von Drohnen ausgesprochen. Wegen der starken Zunahme des Drohnenverkehrs sehen wir grundsätzlich eine Regelungsbedürftigkeit. Wir sind allerdings gegen zu scharfe Verbote und gegen Überregulierungen. Das betrifft vor allem die Modellflieger, denen das Leben durch die 100-Meter-Grenze faktisch schwer gemacht wird. Dieses Verbot gilt zwar nicht auf Modellfluggeländen. Davon gibt es aber zu wenig und die Genehmigungspraxis für solche Gelände ist bundesweit sehr uneinheitlich. Modellflieger sind ein verantwortungsbewusster Personenkreis, wie die äußerst geringen Unfallzahlen beweisen. Die Freien Demokraten fordern, die die Flugmodelle betreffenden Verschärfungen zu überprüfen und abzumildern. „

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