Drohnenverordnung: Gut für das Gewerbe, katastrophal für Modellflieger?

Nachdem Verkehrsminister Alexander Dobrindt die neue Drohnenverordnung durch das Bundeskabinett gebracht hat (Wir berichteten: Bundeskabinett: Drohnenverordnung auf den Weg gebracht), melden sich weitere Verbände zu Wort.

Schritt in die richtige Richtung, aber praktische Verbesserungen gefordert

Der Bundesverband ziviler Drohnen (BVZD) sieht den Verordnungsentwurf als Schritt in die richtige Richtung, fordert aber praktische Verbesserungen. Nach Auffassung von Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des Drohnenverbands BVZD, haben gewerbliche Drohnennutzer auf dieses verbindliche Regelwerk lange gewartet. So wird eine generelle Aufstiegsgenehmigung von Drohnen unter dem Gewicht von fünf Kilogramm für zertifizierte Flieger begrüßt, da die gewerbliche Existenz bisher durch überforderte Bürokratien gefährdet wurde. Ebenso von Vorteil ist die Aufhebung des grundsätzlichen Verbots von Out-of-Sight-Flügen, da dieser Punkt die Innovationspotentiale hebt und Möglichkeiten der Drohnennutzung in vielen Branchen erheblich verbreitern wird.

Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des Drohnenverbands Zivile Drohnen (BVZD)
Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des Drohnenverbands Zivile Drohnen (BVZD)

Doch der BVZD sieht in Teilen der neuen Verordnung ein praxisferne Bürokratiemonster und meint damit die Genehmigungserfordernisse für Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm. „Diese ersticken gewerbliche Nutzer und neue Geschäftsmodelle“, so Vorstandsvorsitzender Lochau. „Ein Massenphänomen mittels solcher Einzelgenehmigungen bewältigen zu wollen, ist naiv. Wir hoffen, dass die Beratungen im Bundesrat in diesem Punkt Nachbesserungen bringen werden.“

Die Kennzeichnungspflicht soll laut Lochau die Verantwortung des Drohnenpiloten für sein Handeln deutlich erhöhen. „Die Forderung einer feuerfesten Plakette bringt für die Drohnenhersteller jedoch einen erheblichen Mehraufwand mit sich – ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu schaffen.“ Dabei sieht Lochau die Anbringung einer feuerfesten Plakette als problematisch an, denn „Drohnen sind für die sofortige Nutzung nach dem Verkauf konzipiert“, so der Vorstandsvorsitzende. „Das Anbringen einer feuerfesten Plakette hebelt diesen Mechanismus aus und wirft auch in der Praxis viele Fragen auf.“ Und damit kommt Lochau auf einen wichtigen Punkt zu sprechen, denn wer stellt die  Anbringung der Plaketten sicher? Ein weiterer Punkt, welcher mit dem Rückgaberechte kollidiert, ist, ob denn der Verbraucher mit der festen Anbringung einer feuerfesten Plakette sein Rückgaberechte verwirkt? „Aus unserer Sicht werden hier sowohl Verbraucher, Händler als auch Drohnenhersteller über Gebühr belastet. Wir fordern daher die Mitglieder des Bundesrats eindrücklich auf, Bürokratie zu reduzieren, wo sie nicht zu mehr Sicherheit führt und Regelungen unkontrollierbar sind“, so Frank Lochau abschließend.

Unterschiedliche Interessen

Was aber anscheinend für den gewerblichen Einsatz von Drohnen kein Problem darstellt, ist eine Katastrophe für Modellflieger. Flüge ab einer Höhe von 100 Metern sind laut der Verordnung verboten. Und hier fängt der Spaß für die vielen Modellflieger in Deutschland erst richtig an. Vorab muss klargestellt werden, dass die sogenannte Drohnenverordnung nicht alleine für Drohnen sondern auch für Flugmodelle jeglicher Art gilt. Novelliert werden soll nämlich die Luftverkehrsordnung (LuftVO). Demnach sind die Modellflieger überhaupt nicht von dem Entwurf der Verordnung – und schon gar nicht von der Höhenbeschränkung – begeistert. Die Modellflieger sehen ihr Hobby in Gefahr und das zu Recht.

Der Deutsche Modellflieger Verband e. V. (DMFV) konnte im Herbst einen tragfähigen Kompromiss für eine novellierte Luftverkehrsordnung mit dem Bundesverkehrsminister finden (siehe Bericht hierzu: Existenzielle Bedrohung abgewendet). Wie jetzt der DMFV Anfang Januar dieses Jahres bei einem Termin mit Verkehrsminister Alexander Dobrindt erfahren musste, hat das Verteidigungsministerium ein Veto zu dem vormals getroffenen Kompromiss eingelegt. Erfolgreich, denn die Beschränkung der Flughöhe von maximal 100 Meter hat seinen Weg in die Verordnung gefunden (siehe Bericht hierzu: Luftverkehrsordnung: Querschüsse aus dem Verteidigungsministerium).

Nach Aussage von Carl Sonnenschein, Rechtsanwalt und Verbandsjustiziar des DMFV, wird der Vorstoß aus dem Bundesverteidigungsministerium mit den Interessen der Bundeswehr, angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen über Deutschland, begründet. Laut Sonnenschein eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation. „Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem. Andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Parlaments die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.“ Der Verband möchte nun erreichen, dass im Bundesrat die Höhenbeschränkung für Modellflieger keine Anwendung findet. Nur so kann ein traditionsreiches Hobby in seiner ganzen Form erhalten bleiben.

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