Drohnenverordnung: Verband fordert Änderungen mit Augenmaß

Schon morgen soll eine Entscheidung, im Hinblick auf die Verordnung für den Gebrauch von zivilen Drohnen durch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, im Bundesrat fallen. Dazu appelliert Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des Drohnenverbands BVZD, an die Entscheider im Bundesrat und gibt folgende Stellungnahme ab:

„Drohnen sind keine bloßen Spielzeuge zur Freizeitgestaltung – wie in der Verordnung beschrieben –  sondern auch Grundlage erfolgreicher Geschäftsmodelle und neuer Wertschöpfungsketten. Experten gehen davon aus, dass sich der weltweite Markt von gewerblichen Dienstleistungen mit Drohnen mit einem Umfang von 118 Milliarden US-Dollar entwickeln wird. Die entscheidende Frage ist nun: Welchen Stück des Kuchens soll Deutschland davon abgekommen? Mit der vorliegenden Verordnung droht Deutschland jedoch ein weiteres Mal den Anschluss an die Digitalisierung zu verpassen.

Denn wer Innovation in Deutschland fördern will, braucht stabile Rahmenbedingungen. Das gilt gleichermaßen für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer als auch für einen sicheren Handlungsrahmen der Wirtschaft. Die in den Bundesrat eingebrachte Drohnenverordnung schafft jedoch mehr Unsicherheit als Sicherheit, denn sie ist ein wahres Kuckucksei für Verwaltung, Anwender und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Last bei der Erteilung der Aufstiegserlaubnis wird weitgehend den schon heute personell überforderten Länderbehörden überlassen. Nach dem Verordnungstext erfordert weiterhin jeder einzelne Aufstieg einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm eine Erlaubnis durch die jeweilige Luftfahrtbehörde. Dies bedeutet lange Wartezeiten für gewerbliche Drohnennutzer und ist keine geeignete Lösung für ein sich entwickelndes Massenphänomen mit derzeit mehr als 400.000 Drohnen bundesweit. Wir weisen auch deutlich darauf hin, dass Teile der Wertschöpfung dieser neuen Industrie bei der Entwicklung neuer Steuer- oder Kommunikationssysteme in Deutschland passieren –  besonders im Segment großer Drohnen werden seitens des Verordnungsgebers die Potentiale verkannt.

Dies zeigt das Verbot der Nutzung von Out of Sight-Flügen für Drohnen über 250 Gramm – für die Logistikbranche ein Todesstoß, die den modernen Versandhandel mit neuen Lösungen aufrollen möchte. Hier zeigt der Gesetzgeber, dass er einseitig umweltschädliche Verkehrsträger bevorzugt und die tatsächlichen vielen Tausend Verkehrstoten auf deutschen Straßen deutlich weniger gravierend einschätzt als die die überzogenen Projektionen möglicher Unfälle mit Drohnen.

Auch von den Verbrauchern wird unnötiger Aufwand gefordert. Die Kennzeichnung der Drohnen ist begrüßenswert, die Feuerfestigkeit derselbigen wird jedoch aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwandes dazu führen, dass viele Drohnen letztendlich ohne Kennzeichnung aufsteigen. Zudem muss in der Umsetzung der Verordnung darauf geachtet werden, dass der geforderte Kenntnisnachweis auch online abgelegt werden kann.

Wir fordern daher die Mitglieder des Bundesrats eindrücklich auf, Bürokratie zu reduzieren, wo diese nicht zu mehr Sicherheit führt und Regelungen unkontrollierbar sind. Dies ist im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Der Drohnenverband BVZD und seine Mitglieder stehen hierbei gern beratend zur Seite.“

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