Fremdes Grundstück: Einverständnis vor dem Start einholen

Wer ein Gewerbe betreibt und u.a. mit seinem Multicopter Geld verdient, benötigt zwingend vor dem Start vom Grundstückseigentümer eine Einverständniserklärung. Das gilt immer dann, wenn die Drohne zum Ausführen eines Auftrags von einem fremden Grundstück aus gestartet und auch dort wieder gelandet werden soll. Und das ist meistens der Fall. Denn niemand startet von seinem Grundstück bzw. Büro aus und fliegt seine Drohne direkt zum Auftraggeber.

Auftraggeber ist nicht immer der Grundstückseigentümer

Daher gilt für den Piloten und/oder Halter (Auftragnehmer) des Multicopters, dass er vom Eigentümer des Grundstücks unbedingt eine das Einverständnis vorliegen haben muss, bevor er mit der Drohne vom fremden Grundstück aus startet und seinen Auftrag durchführt. Aber Achtung, der Auftraggeber ist nicht immer gleich der Grundstückseigentümer. Daher gilt es vorher abzuklären, bei wem die Erlaubnis einzuholen ist. Die Erlaubnis kann mündlich erfolgen, sollte aus Eigenschutz aber schriftlich erfolgen. Sofern nämlich etwas passiert, können sich Auftraggeber oder Grundstückseigentümer nicht herausreden.

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