Registrierungspflicht für Drohnen in der Schweiz?

Die Schweizer Regierung fordert eine Registrierungspflicht für Drohnen. Im Moment dürfen in der Schweiz Drohnen ohne Bewilligung geflogen werden, sofern das Gesamtgewicht 30 kg nicht übersteigt. Doch jetzt fordert das zuständige Bundesamt, Drohnen vollständig elektronisch mittels eines Chips zu erfassen.

Die Grundlagen für eine solche Registrierungspflicht werden derzeit vom Bund erarbeitet. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass fehlbare Piloten leichter zu identifizieren sind. Es ist noch nicht lange her, dass der Bund diese Idee verworfen hat. Ziel soll es laut Bund sein, Piloten einer Drohne im Nachhinein, beispielsweise bei einem illegalen Flug über Menschenansammlungen, ausfindig machen zu können.

Drohnen könnten in der Schweiz künftig mit einem Chip ausgestattet werden. Der Bund erarbeitet derzeit die Grundlagen für eine Registrierungspflicht, um fehlbare Piloten einfacher ausfindig machen zu können. Noch vor kurzem hatte der Bund diese Idee verworfen. Dazu hat Anfang Februar dieses Jahres das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einem veröffentlichten Bericht geschrieben, dass eine solche Markierung via Chip kaum umsetzbar sei. Der Sprecher des Bundesamtes, Urs Holderegger, lies jedoch im Radio SRF kurze Zeit später verlauten, dass das Bundesamt eine solche elektronische Registrierung nun doch einzuführen gedenkt. Die Entwicklungen der letzten Monate hätten eine Umkehr vonnöten gemacht, da auch andere Länder darüber nachdenken, eine Registrierungspflicht einzuführen. Holderegger meint weiter, das man ebenso aus der Industrie entsprechende Signale erhalte. Dies ist insofern von Bedeutung, da bereits während des Herstellungsprozesses ein solcher Chip verbaut werden könnte. Eine Zusammenarbeit mit der Industrie sei daher unumgänglich. Der Bund ist gerade dabei, vorerst die Grundlagen zu erarbeiten. Er steht also gerade erst am Anfang. Die Umsetzung wird als überaus komplex angesehen. Denn es müssten rechtliche Änderungen erarbeitet und technische Voraussetzungen geklärt werden. Einen Zeitplan kann Holderegger deshalb nicht nennen.

Bis in der Schweiz Drohnen – bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm – einer Registrierungspflicht unterliegen, können noch einige Jahre vergehen. Bis dahin fliegen die Piloten (hoffentlich sicher) ohne Bewilligung weiter.

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