So wichtig ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung

Bis zum Ende dieses Jahres wird es in Deutschland über 1,12 Millionen Drohnen geben. Tendenz steigend. Dadurch wächst auch das Potenzial an möglichen Unfällen mit und durch Drohnen. Gut beraten sind diejenigen Drohnenpiloten, welcje auch entsprechend versichert sind. Was viele Besitzer von Drohnen noch immer nicht wissen, eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne ist in Deutschland Pflicht. Wir wollten von Versicherungsmakler und Geschäftsführer Gerd Rosanowske aus erster Hand wissen, welche Kriterien beim Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung wichtig sind.

Michael Ziegler: Herr Rosanowske, der Drohnenmarkt in Deutschland hat sich zu einem Massengeschäft entwickelt. Wir bewerten Sie die derzeitige Marktentwicklung im Bereich Drohnenversicherung?

Gerd Rosanowske: Als wir mit unseren Versicherungsangeboten für Drohnenpiloten online gegangen sind, befand sich der Markt in einem noch relativ überschaubaren Bereich. Der Markt entwickelte sich gerade. Am Ende dieses Jahres werden wir über eine Millionen Drohnen in Deutschland haben. Angefangen von der Hobbydrohne, bis hin zum Proficopter. Schon heute hat der Hobbypilot aber auch der gewerbliche Kunde die Qual der Wahl, den für sich richtigen Versicherungstarif zu finden. Das Angebot ist immens groß und kann den ein oder anderen Interessenten schnell irritieren oder gar überfordern. Bei den vielen, unterschiedlichen Tarifvarianten und Leistungsbeschreibungen kann man schnell den Blick für das Wesentliche verlieren. Da uns bewusst ist, dass ein Versicherungsvertrag eine komplexe Angelegenheit ist, und viele Kunden lieber mit der Drohne starten wollen, als sich durch die Tiefen der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen zu arbeiten, haben wir unsere Website so einfach wie möglich gestaltet.

Michael Ziegler: Was ist denn das Wesentliche einer Drohnen-Haftpflichtversicherung aus Ihrer Sicht?

Gerd Rosanowske: Schauen Sie, wir bieten auf unserer Website ausschließlich Versicherungstarife von reinen Luftfahrtversicherern an. Diese Haftpflichtversicherungen basieren alle auf den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftfahrtgesetzes. Das entscheidende ist, dass das Fluggerät auf der Grundlage der Gefährdungshaftung versichert werden sollte.

„Das Entscheidende ist, dass das Fluggerät auf der Grundlage der Gefährdungshaftung versichert wird“
Gerd Rosanowske, Geschäftsführer Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Michael Ziegler: Warum ist die Beachtung der Gefährdungshaftung denn so wichtig?

Gerd Rosanowske: Im Luftverkehrsgesetz Paragraf 33 steht übersetzt, dass, wenn jemand beim Betrieb seines Flugmodells eine Person oder Sache beschädigt, er gesetzlich dazu verpflichtet ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Wichtige: Bei der Gefährdungshaftung wird kein Verschulden vorausgesetzt , d.h. im Klartext, selbst wenn ein Unfall mit der Drohne passiert, für den ich als Pilot keine Schuld trage, wie zum Beispiel ein technischer Defekt des Kopters oder eine plötzliche Windböe, tritt auch in diesem Fall die spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung für die Schadenregulierung ein.

Michael Ziegler: Muss denn nicht genau für diesen Fall eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Gerd Rosanowske: Ja, das ist richtig. Aber nicht alle Anbieter von Drohnen-Haftpflichtversicherungen sind spezielle Luftfahrtversicherer. Auch viele private Haftpflichtversicherer bieten inzwischen unterschiedliche Versicherungstarife an. Eine private Haftpflichtversicherung bietet Hobbyfliegern oft nur einen sehr begrenzten Schutz, auch wenn der Leistungsumfang mit entsprechenden Drohnen-Klauseln nachgebessert wurde. Grundsätzlich sehen diese Verträge ein bestimmtes Abfluggewicht und nur eine begrenzte Versicherungssumme vor. Der Unterschied zur einer speziellen Luftfahrthaftpflichtversicherung wird auch im Versicherungsschutz der berechtigten Personen deutlich, die einen Kopter fliegen dürfen. Bei den Luftfahrtversicherern liegt die offene Pilotenklausel zugrunde, d.h. jeder, der vom Versicherungsnehmer berechtigt wurde die Drohne zu fliegen ist mitversichert. Im Privathaftpflichtbereich ist es „nur“ der Lebenspartner und das Kind bzw. die Kinder; sofern sie den Kopter überhaupt fliegen dürfen.

Michael Ziegler: Wo sehen Sie die Risiken, eine Drohne im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung mitzuversichern?

Gerd Rosanowske: Es gibt eine ganz Reihe offener Fragen, die sich der Drohnenpilot stellen sollte, bevor er seinen Multikopter über eine private Haftpflichtversicherung abschließt. Wir haben dazu eine Checkliste (Checkliste Drohnenversicherung – Darauf kommt es an!) erarbeitet, die wir auf unserer Website zum Download zur Verfügung stellen. Sie enthält auf der einen Seite die wichtigsten Leistungen, es sind über zwanzig an der Zahl, die unsere Luftfahrt-Versicherer anbieten und Drohnenpiloten optimal absichern. Auf der anderen Seite sollten diese Leistungen mit denen der Anbieter aus der Privathaftpflicht verglichen werden. Das Ergebnis gibt sehr schnell Aufschluss darüber, ob diese Leistungen ebenfalls angeboten werden. Eine einfache und schnelle Entscheidungshilfe. Wir raten immer zum Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung  eines namhaften Luftfahrtversicherers.

Michael Ziegler: Bei so vielen verkauften Drohnen ist sicherlich auch die Nachfrage an Haftpflichtversicherungen sehr groß, oder?

Gerd Rosanowske: Ja, wir merken schon einen gewissen Zuwachs im Bereich der Versicherungsanfragen. Dennoch, beunruhigend ist die Tatsache, dass immer noch sehr viele Hobbypiloten ohne ausreichenden Versicherungsschutz ihre Drohne in die Luft bringen. Wir können nur davor warnen. Deshalb kann der Appell nur lauten, nicht nur sich, sondern auch das Umfeld vor möglichen Risiken und Gefahren zu schützen. Niemand kann ausschließen, dass das Fluggerät mal außer Kontrolle gerät und dann kann schnell etwas Unvorhergesehenes passieren. Gerade deshalb ist eine Haftpflichtversicherungen nicht nur notwendig, sondern sogar sinnvoll.

Michael Ziegler: Was sollte der Drohnenpilot hinsichtlich der neuen gesetzlichen Regeln und Vorschriften unbedingt wissen?

Gerd Rosanowske: Regeln und Vorschriften für den Betrieb von Flugmodellen gib es bereits seit 2005. Am 07. April dieses Jahres erließ der Gesetzgeber eine neue, überarbeitete Drohnenverordnung. Neu ist, dass jede Drohne ab 250 Gramm mit einer feuerfesten Adressplakette des Eigentümers zu versehen ist, um bei einem Schaden die Zuordnung zu erleichtern. Für Drohnen ab 2 Kilogramm wird ein Kenntnisnachweis benötigt. Außerhalb von Modellflugplätzen darf ohne behördliche Genehmigung nicht höher als 100 Meter geflogen werden. Drohnen ab 5 Kilogramm benötigen für den Betrieb eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde. Wo überall nicht geflogen werden darf, ist auf unserer Homepage ausführlich beschrieben.

Michael Ziegler: Sind Drohnenverkäufer nicht verpflichtet, ihre Kunden über die gesetzliche Versicherungspflicht zu informieren?

Gerd Rosanowske: Sie sind dazu verpflichtet. Da der er Gesetzgeber die Versicherungspflicht für Drohnen in Deutschland gesetzlich vorschreibt, ist diese Situation ist für Händler von besonderer Bedeutung, denn, der Käufer ist über die Umstände aufzuklären, die für den Kaufentschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Der Hinweis auf die Versicherungspflicht ist eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers, zumal die Versicherung in der Regel nicht Umfang einer Privathaftpflichtversicherung ist. Gemäß der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung handelt es sich nämlich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht. Deshalb empfehlen wir auch den Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung die bereits für unter 70 Euro Jahresbeitrag in nur 3 Minuten online abgeschlossen werden kann. Im Prinzip sollte jeder verkauften Drohne eine entsprechende Versicherungsinformation beigefügt werden.

Michael Ziegler: Wie hoch sollte Ihrer Erfahrung nach die Deckungssumme einer Drohnen-Haftplichtversicherung sein?

Gerd Rosanowske: Es ist schwierig, Erfahrungswerte oder Empfehlungen in Bezug auf die Höhe der Versicherungssumme zu geben. Der Gesetzgeber legt eine Mindestversicherungssumme von einer Million Euro für Sach- und Personenschäden zugrunde. Der Kunde hat bei unseren Versicherungspartnern die Möglichkeit sich zwischen sechs  unterschiedlichen Deckungssummen zu entscheiden. Nach oben hin können wir Deckungssummen bis zu 10 Millionen Euro anbieten. Der Interessent  kann sich gemäß seiner individuellen Bedürfnisse daraus seine Deckungssumme auswählen. Hobbypiloten, die ihr Fluggerät nur im Freizeitbereich und dazu relativ wenig im Jahr betreiben, empfehle ich eine Deckungssumme zwischen 1,5 und 3 Millionen Euro.

Wird die Drohne im gewerblichen Bereich eingesetzt, erhöht sich in der Regel auch der Nutzungsgrad, aber auch das Risiko eines Unfalls. Im gewerblichen Bereich empfehle ich daher, je nach Einsatzzweck, eine Deckungssumme ab 4 Millionen Euro aufwärts. Dem Versicherungsnehmer sollte bewusst sein, dass der Versicherer im Schadenfall maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme reguliert. D. h., liegt die Schadensumme über der Versicherungssumme, haftet der Versicherungsnehmer dann mit seinem Privatvermögen für den Restbetrag. Möchte ich aber so sicher wie möglich meinen Kopter durch die Luft bewegen, sollte auch eine möglichst hohe Versicherungssumme gewählt werden; der Prämienunterschied zur nächsthöheren Deckungsstufe ist meist nur marginal. Letztendlich entscheidet der Versicherungsnehmer immer selbst, wie hoch er sich bzw. seinen Kopter versichern möchte.

Michael Ziegler: In welchen Punkten unterscheiden sich die Luftfahrtversicherer untereinander die Sie anbieten?

Gerd Rosanowske: Wir bieten über unserer Website insgesamt drei Versicherungsprodukte der  Luftfahrtversicherer HDI, R+V und ZURICH an. Die Versicherungskonzepte richten sich an den privaten Hobbypiloten, der seine Drohne nur zu Freizeit- und Hobbyzwecken fliegt als auch an den Gewerbetreibenden.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherungstarife unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer nur geringfügig. Die Leistungen sind bis auf wenige Nuancen identisch. Die ZURICH Versicherung bietet zu Beispiel einen Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro an. Somit kann die Versicherungsprämie etwas reduziert werden. Die HDI bietet für den gewerblichen Bereich zwei unterschiedliche Tarife an. Sie sind sehr attraktiv, wenn man mehrere Drohnen in einem Vertrag versichern möchte. Darüber hinaus können bei der HDI Kurzzeittarife gebucht werden; für einen Tag, für 7 Tage und für 30 Tage. Bei der R+V Versicherung ist zum Beispiel die gelegentliche Benutzung fremder Fluggeräte mitversichert. So liegt es immer im Ermessen des Versicherungsnehmers, auf welche besonderen Leistungen der Schwerpunkt gelegt werden soll. Eine Präferenz zu einem speziellen Luftfahrtversicherer habe ich nicht.

Michael Ziegler: Was erwartet den Interessenten auf Ihrer Website?

Gerd Rosanowske: Auf unserer Website kann der Interessent aus dem privaten oder gewerblichen Bereich, aus Deutschland oder aus Österreich, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nach dem Luftfahrtgesetz innerhalb von 3 Minuten abschließen. Die Drohne ist am Folgetag der Antragstellung versichert, die schriftliche Versicherungsbestätigung von HDI und R+V erhält der Versicherungsnehmer kurzfristig als PDF-Dokument per Email zugesandt; alles papierlos. Einfacher und bequemer geht es nicht. Ob es sich um einen Kurzzeit-Versicherungstarif für einen Tag, eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung für eine oder mehrere Drohnen oder den Kaskoschutz einer technisch hochwertigen Drohne handelt, wir bieten für jede Anforderung den richtigen Versicherungsschutz. Darüber hinaus finden Interessenten auf unserer Website neben Tarifen, Preisen und Leistungen spezielle Rubriken zu den Themen Wissenswertes und Rechtliches rund um das Thema Drohne.

Michael Ziegler: Welche Informationen werden für eine Antragstellung benötigt?

Gerd Rosanowske: Über folgende Fragen sollte sich der Versicherungsnehmer Gedanken machen, wenn er einen Drohnenhaftpflicht-Versicherungsantrag stellt. Wird die Drohne privat oder gewerblich genutzt? Soll eine oder mehrere Drohnen versichert werden? In welchen Ländern soll Versicherungsschutz bestehen, europa- oder weltweit? Wird ein Selbstbehalt gewünscht oder nicht? Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Michael Ziegler: Wir danken Ihnen für das Interview.

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