Bundeswehr: Drohne Heron 1 klärt Luftraum über Mali auf

Ab November 2016 steht den deutschen Soldaten in Mali innerhalb weniger Monate modernstes Aufklärungsgerät zur Verfügung. Dies ist Teil des Dienstleistungsvertrages über das System zur Abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes (SAATEG). Die derzeitige Bedrohungslage und die Größe des Einsatzgebietes erfordern den zeitnahen Einsatz von modernstem Aufklärungsgerät. Die Vertragsunterzeichnung zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und Airbus DS Airborne Solutions besiegelt nun die Nutzung der Drohne Heron 1 ab November 2016.

Das Aufklärungssystem Heron 1 (Quelle: Bundeswehr/Wilke/Sebastian Wilke)
Das Aufklärungssystem Heron 1 (Quelle: Bundeswehr/Wilke/Sebastian Wilke)

Der Vertrag zwischen dem BAAINBw und Airbus DS Airborne Solutions (ADAS) regelt die Bereitstellung des unbemannten Luftfahrzeugsystems Heron 1 im Einsatzland Mali und stellt die Luftaufklärung zunächst von November 2016 bis Februar 2018 sicher. Das Auftragsvolumen beträgt knapp 90 Millionen Euro. Die Vertragsunterzeichnung fand in Koblenz im Juli statt.

Vizepräsident des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Armin Schmidt-Franke: „Luftaufklärung ist für die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz unerlässlich. Daher haben wir alles daran gesetzt, so schnell wie möglich die vertraglichen Grundlagen zur Bereitstellung dieser Fähigkeit zu schaffen. Dies ist uns in wenigen Monaten gelungen.“

Die gesamte technisch-logistische Betreuung übernimmt ADAS in Zusammenarbeit mit dem Systemhersteller Israel Aerospace Industries. Die Verantwortung für den operativen Flugbetrieb und die Auswertung der Luftbilder liegt bei der Bundeswehr.

Bereits seit 2010 setzt die Bundeswehr Heron 1 in einem vergleichbaren Dienstleistungsvertrag mit ADAS in Afghanistan ein. Bisher wurden dort über 27.000 Flugstunden zur Aufklärung und damit zum Schutz der dort eingesetzten Soldatinnen und Soldaten erbracht.

Durch den Einsatz der Drohne Heron 1 werden die Luftaufklärungsfähigkeiten der deutschen Kräfte substanziell erweitert, was die Auftragserfüllung verbessert und mittels Gewinnung und Bereitstellung von Erkenntnissen zu Bedrohungspotenzialen zum Schutz von Leib und Leben unserer Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist. Die Durchführung des Einsatzflugbetriebes wird hierbei durch Personal der Bundeswehr erfolgen.

Betreiberlösung für Heron 1

Das System Heron 1 dient mit seinen bildgebenden Sensoren der nahezu verzugslosen luftgestützten abbildenden Überwachung und Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes. Sie ist ein Bestandteil der nationalen Aufklärungsarchitektur und wird komplementär zu anderen Aufklärungsmitteln im Verbund eingesetzt.

Die unter Vertrag zu nehmende Betreiberlösung setzt sich aus den folgenden wesentlichen Systemanteilen zusammen:

  • drei Unmanned Aircraft Vehicles vom Typ Heron 1 des israelischen Herstellers Israel Aerospace lndustries mit Satellitenkommunikationsfähigkeit und elektrooptischen und Infrarot-Sensoren.
  • zwei Bodenkontrollstationen im Container für die Durchführung der Missionsplanung, zur Fernführung des UAS während Start, Flug und Landung, zur Steuerung der Sensoren sowie zur Anzeige der Sensordaten.

Über die Drohne Heron 1

Das unbemannte Aufklärungsluftfahrzeug Heron 1 ähnelt äußerlich einem Motorsegelflugzeug. Angetrieben von einem Rotax-Motor mit 115 PS erreicht es eine Geschwindigkeit von bis zu 200 Stundenkilometern. In einer Höhe von bis zu 10 Kilometern können Flugzeiten von über 24 Stunden erreicht werden. Durch einen überlappenden Einsatz von mindestens zwei Luftfahrzeugen und zwei Bodenstationen, von denen aus die Luftfahrzeugführer den Flug beaufsichtigen, wird eine dauerhafte Überwachung eines Einsatzraumes von bis zu 72 Stunden sichergestellt.

Quelle: Bundeswehr

Schreibe einen Kommentar