Definition von Drohne

Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug. Das heißt, eine Drohne fliegt ohne einen Piloten an Bord. Der Pilot befindet sich vielmehr am Boden und steuert die Drohne mittels einer Steuerungseinheit (Fernbedienung). Eine Drohne kann aber auch autark über einen Computer gesteuert werden. Dieser wird wiederum von Menschen programmiert.

Ein unbemanntes Luftfahrzeug ist auch bekannt unter der Bezeichung „Unmanned Aerial Vehicle (abgekürzt UAV)“, „Unmanned Aircraft System (abgekürzt UAS)“ oder „Unmanned Aircraft (abgekürzt UA). Die Bezeichnung Drohne findet sich sehr häufig im deutschen Sprachgebrauch wieder und wird eher mit dem Militär in Verbindung gebracht. Aber auch Drohnen zur privaten oder kommerziellen Nutzung sind heute vielfach im Einsatz.

Gesetzlich erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen über den Zweck der Nutzung. Wird eine Drohne für den Sport oder die Freizeitgestaltung verwendet, gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist die Nutzung bzw. der Einsatz von Drohnen sonstiger oder gewerblicher Natur, so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.

Privat oder gewerblich eingesetzte Drohnen haben in der Regel mehr als drei Motoren bzw. Propeller. Die Anzahl der Propeller benennt auch gleich den Typ der Drohne. Der Überbegriff dieser Art von Drohne ist Multikopter. Weniger gängig sind Drohnen mit starren Flügeln, auch Starrflügler genannt.

Tricopter: Unbemannte Flugfahrzeuge mit drei Motoren bzw. drei Propeller
Quadrocopter: Unbemannte Flugfahrzeuge mit vier Motoren bzw. vier Propeller
Hexacopter: Unbemannte Flugfahrzeuge mit sechs Motoren bzw. sechs Propeller
Octocopter: Unbemannte Flugfahrzeuge mit acht Motoren bzw. acht Propeller

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