DJI Mavic Mini – die Drohne für die Jackentasche!

DJI hat eine Drohne auf den Markt gebracht, die klein, kompakt und leicht ist wie ein Smartphone – die Mavic Mini. Sie wiegt nur 249 Gramm und unterschreitet somit die 250 Gramm Grenze. Das hat den rechtlichen Vorteil, dass bei diesem Koptermodell auf die Anbringung einer feuerfesten Plakette, die den Namen und die Anschrift des Eigentümers tragen muss, verzichtet werden kann (Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht gilt bei Koptern mit einem Startgewicht ab 250 Gramm). Darüber hinaus darf der Kopter auch ohne Begleitperson in einer Höhe bis zu 30 Meter mit einer FPV-Brille geflogen werden. Das ist sonst nur erlaubt, wenn eine weitere Begleitperson den direkten Sichtkontakt zur Drohne behält.

Auch die Eckdaten der Minidrohne überzeugen: Die HD-Übertragung der Fernsteuerung in die das Smartphone eingeklickt wird hat eine Reichweite von bis zu zwei Kilometern. Die Akkuleistung ist beachtlich: Der superleichte Kopter kann aufgrund des geringen Gewichts bis zu 30 Minuten in der Luft bleiben. Der 3-Achsen-Gimbal sorgt für wackelfreie Video- und Fotoaufnahmen. Die Videoauflösung wird mit 2,7 K und die Fotoauflösung im JPEG-Format ist mit einer Auflösung von 4000 x 3000 Pixeln angegeben.

Über die QuickShot-Funktion führt die Mavic Mini mit wenigen Fingerstrichen vorprogrammierte Flugmanöver mit Videoaufnahmen aus. Die kinoreifen Aufnahmen können dann sofort mit Freunden geteilt werden. Wie alle modernen DJI-Drohnen verfügt auch die Mavic Mini über eine GPS- und Return-Back-Funktion.

Das Fluggerät ist handlich, kompakt, einfach zu fliegen und lässt sich leicht in jedem Rucksack und aufgrund seine geringen Größe sogar in einer Hosen- oder Jackentasche verstauen. Ohne Zusatzausstattung kostet der Mini-Kopter 399 Euro. Mit drei Akkus und weiterem Zubehör: 499 Euro.

Beiliegendes DJI-Video zeigt die Mavic Mini in Funktion.

Auch wenn einige gesetzliche Regelungen aufgrund des geringen Gewichts nicht umgesetzt werden müssen, um den Abschluss einer Haftpflichtversicherung kommt auch dieses kleine Flug-Modell nicht herum. Wer im öffentlichen Luftraum eine Drohne betreibt, unabhängig von Größe und Gewicht, der benötigt eine Haftpflichtversicherung – das schreibt der Gesetzgeber vor.

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Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorschriften und Regelungen, an die sich ein Kopterpilot in Deutschland halten muss. Dazu zählt, dass das Fluggerät nur in Sichtweite und nicht über Wohngebieten und über sonstige sensible Bereiche betrieben werden darf, wie z.B. über Einsatzgebiete von Polizei und Rettungsdienst, Krankenhäuser, Menschenansammlungen und Industrieanlagen, u.v.m.

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