Drohnenflüge: EU-Mitgliedstaaten entscheiden selbst

Der Verkehrsausschuss im EU-Parlamentsausschuss beschließt einheitliche Regeln für die Nutzung von Drohnen in der EU. Wann und wo Drohnen fliegen, müssen die Regionen selbst entscheiden. Dieser Auffassung ist Mag. Claudia Schmidt, Verkehrssprecherin der ÖVP. Denn so fasst die Verkehrssprecherin ihre Position vor der heutigen Abstimmung im EU-Parlament zusammen.

Mag. Claudia Schmidt (ÖVP) ist Mitglied des Europäischen Parlaments (Foto: © Lahousse, EVP-Fraktion im europäischen Parlament)
Mag. Claudia Schmidt (ÖVP) ist Mitglied des Europäischen Parlaments (Foto: © Lahousse, EVP-Fraktion im europäischen Parlament)

Claudia Schmidt, Verkehrssprecherin der ÖVP: „Die Zulassungs- und Verkehrsregeln für Drohnen müssen europaweit einheitlich sein, aber wann, wo und zu welchem Zweck Drohnen fliegen dürfen, soll sinnvollerweise von jeder Region selbst bestimmt werden.“

Schmidt begrüßt, dass die „Gesetzgebungskompetenz für die Drohnentechnologie auf die europäische Ebene gehoben wird“. Die ÖVP-Politikerin ist der Überzeugung, dass durch einheitliche Standards neue Geschäftschancen entstehen. „Der Luftraum ist überall gleich ist. Wenn wir europaweite Regeln und Standards definieren, schaffen wir neue Geschäftschancen und europäische Technologiestandards werden exportiert. Abgesehen davon macht es einfach keinen Sinn, 28 verschiedene Regeln zu erlassen. Trotz der technologischen und finanziellen Potenz der amerikanischen Konzerne ist doch Europa noch Weltmarkführer bei der Herstellung von zivilen Drohnen.“

Die Europaabgeordnete aus Österreich betont aber, dass nicht alles, was Drohnen betreffe, von Brüssel aus geregelt werden müsse. „Wo und wann Drohnen fliegen dürfen, sollen in letzter Konsequenz die EU-Mitgliedstaaten und regionale Behörden entscheiden. Nur so kann die Akzeptanz der neuen Technologie sichergestellt werden.“

Bereits im Oktober schlug sie vor, Flugkorridore für Drohnen in der Nähe existierender Infrastruktur zu planen (Wir berichteten: Österreich: Drohnen als fester Bestandteil im Verkehrsnetz). „Die Flugkorridore können in der Nähe von Autobahnen, Stromtrassen oder Zugtrassen sein. So kann auf vorhandene Informationsinfrastrukturen zurückgegriffen werden, die Drohnen benötigen, um schnell und sicher an ihr Ziel zu kommen“, so Schmidt.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Die EU wird, sollte die Verordnung auch durch das Parlament kommen, nicht nur Sicherheitsstandards für die Hersteller vorschreiben, sondern auch die Fähigkeiten diktieren, die ein Pilot zur Steuerung einer Drohne vorweisen muss. Des Weiteren hat die EU durch diese Verordnung Einfluss auf viele Parameter wie zum Beispiel das Startgewicht einer Drohne.

Ob soviel Kompetenz wirklich der EU zugeschrieben werden soll? Diskutieren Sie mit und hinterlassen Sie einen Kommentar.

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