Gemeinsame Grundsätze sollen Erleichterung für Copterpiloten bringen

Nachdem die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ am 06.04.2017 im Bundesgesetzblattes veröffentlicht wurde, erscheinen nun mit den Nachrichten für Luftfahrer (NFL) vom 27. Oktober 2017 mit der Nummer 1-1163-17, die lang erwartenden gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder. Die NFL 1-1163-17 ersetzen die NFL 1- 786-16 und ist ab dem 27.10.2017 gültig.

Die Grundsätze betreffen die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a LuftVO und die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 21b Absatz 2 und 3 LuftVO. Keinerlei Anwendung finden sie auf die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten auf Geländen, die fortgesetzt für die Ausübung des Modellflugsports genutzt werden. Das Ziel dieser gemeinsamen Grundsätze ist, für die Genehmigungspraxis einheitliche Standards festzulegen.

Darstellung der Infrastruktur-Überflugbereiche im Rahmen einer im vereinfachten Verfahren zugelassenen Ausnahme gemäß § 21b Absatz 3 i.V.m. Absatz 1 Nummer 5 LuftVO
Darstellung der Infrastruktur-Überflugbereiche im Rahmen einer im vereinfachten Verfahren zugelassenen Ausnahme gemäß § 21b Absatz 3 i.V.m. Absatz 1 Nummer 5 LuftVO.

Die gemeinsamen Grundsätze soll es Drohnenpiloten über ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, einfacher an eine Erteilung von Erlaubnissen und Zulassung von Ausnahmen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zu gelangen. Mit einer solchen Erlaubnis wäre es beispielsweise möglich, mit einer Drohne (UAV/UAS) über Menschenansammlungen zu fliegen.

Wie uns bereits Karin Christ, Pressesprecherin der Regierung von Mittelfranken (Luftamt Nordbayern), in einem Artikel mitteilte (Wir berichteten: Kommerzieller Drohnenflug für US-Medienunternehmen erlaubt), „wurde mit den gemeinsamen Grundsätzen auch ein Konzept für eine einheitliche Risikobewertungsmethode in Deutschland (Specific Operations Risk Assessment Germany – SORA-GER) für den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen mit erhöhtem Gefährdungsrisiko entwickelt.“

Der Verband UAV DACH e.V. klagt an, dass es seit April dieses Jahres zu einem Rückgang des Auftragsvolumens beim kommerziellen Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen von bis zu 80 Prozent gekommen sei. Der Grund des „Stillstandes“ bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen und der Befreiung von Überflugverboten beruht auf Aussagen seiner Mitglieder. Zudem erscheinen dem Verband die „Gemeinsamen Grundsätze“ zu komplex. Dennoch hofft der Vorstand des UAV DACH e.V. nun auf eine angemessene und zügige Praxis bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für UAS. „Unser Verband wird sich um weitere Erleichterungen und Vereinfachungen für den professionellen Drohneneinsatz bemühen“, so der Vorstandsvorsitze Dr. Norbert Lohl.

Der Bundesverband Copter Piloten e.V. hingegen sieht in der neuen NFL deutlich mehr Chancen und Raum für die wirtschaftliche Entwicklung der Copter Branche. Der Verband erkennt darin einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und mahnt, dass sich das neue System noch bewähren muss und erst die Zukunft zeigen wird, wie einfach und einheitlich diese Regelung gehandhabt werden kann.

Ob das Regelwerk der gemeinsamen Grundsätze mit seiner umfangreichen Risikobewertungsmethode wirklich eine Erleichterung für Drohnenpiloten bringen wird, zeigt die Zukunft.

Weiterführende Links:

Schreibe einen Kommentar