Polizeikontrolle: Ihren Drohnenführerschein, die Aufstiegserlaubnis und…

Guten Tag, Polizeikontrolle! Ihren Drohnenführerschein, die Aufstiegserlaubnis, den Versicherungsnachweis und einmal Blasen bitte… So oder ähnlich könnte es sich in Zukunft anhören, wenn die Polizei einen Drohnenpiloten kontrolliert.

Ihre Papiere bitte!

Auch für Drohnenpiloten könnte es bald heißen „Ihre Papiere bitte!“. Doch welche Papiere sind damit gemeint? Wer ab dem 01. Oktober 2017 eine Drohne über 2 kg fliegen lässt, sollte unbedingt seinen erworbenen Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein), seine behördliche Aufstiegserlaubnis und seinen Nachweis der Drohnenversicherung auf Verlangen vorzeigen können. Wer von einem fremden Grundstück startet, dieses überfliegt oder darauf landet sollte zusätzlich noch die unterschriebene Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorweisen können. Des Weiteren wird die Polizei die Drohne auf eine vorhandene und feuerfeste Kennzeichnung überprüfen.

Ob es tatsächlich zu einer Alkoholkontrolle kommt, ist fraglich. Aber verboten ist das Fliegen einer Drohne unter Alkohol- oder Drogeneinfluss allemal. Das regelt die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) unter

§ 4 Körperliche und geistige Beeinträchtigungen

Wer infolge geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung eingeschränkt ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.

Vor einigen Jahren noch lautete der Gesetzestext wie folgt: Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.

Auf Alkohol oder Drogen wird explizit nicht mehr eingegangen. Jedoch beeinträchtigen Alkohol und Drogen erwiesener Maßen den Geist und den Körper. Die Auswirkungen dürfte so ziemlich jeder kennen.

Wer Alkohol oder gar Drogen zu sich genommen hat, sollte keine Multikopter oder sonstiges Modellflugzeug fliegen. Eine Promillegrenze gibt es nicht, aber es kann durchaus sein, dass der Drohnenführerschein bis auf Weiteres entzogen wird oder die Versicherung unter diesen Umständen ihren Schutz verliert. Geschieht beim Drohnenflug ein Unfall ist die Polizei verpflichtet, einen Alkoholtest beim Drohnenpiloten durchzuführen. Bei nachgewiesenem Alkoholgenuss kommt es in der Regel immer zu einer verschärften Haftung.

Beim Modellflug gilt: Finger weg von Alkohol und Drogen!

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