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Schweiz: Interaktive Karte zeigt Einschränkungen für Drohnen

Flug-Einschränkungen für Drohnen (Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL)

Flug-Einschränkungen für Drohnen (Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL)

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in der Schweiz hat jetzt eine Karte herausgebracht, auf der Flug-Einschränkungen für Drohnen und Modellflugzeuge ersichtlich sind. Das BAZL reagiert mit dieser Karte auf die steigende Zahl von ferngesteuerten Multikopter, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben.

Fehlendes Bewusstsein wegen Gefährdung der Luftfahrt

Vielen Betreibern von Drohnen und Modellflugzeugen fehle laut dem Schweizer Bundesamt das Bewusstsein dafür, dass sie mit ihren Modellen die Luftfahrt gefährden können, wenn sie in der Nähe von Flugplätzen fliegen. Die interaktive Drohnenkarte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt soll den Piloten zeigen, wo Einschränkungen und Verbote existieren.

Interaktive Karte zeigt Hindernisse für Drohnen (Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL)

Ferngesteuerte Multicopter haben in den letzten Jahren einen eigentlichen Boom erlebt. Solche Drohnen sind nicht nur im Fachhandel erhältlich, sondern können auch in Kaufhäusern oder über den Internethandel erworben werden. Vielen Käufern fehlt das Bewusstsein, dass sie mit ihren Drohnen die bemannte Luftfahrt gefährden können. So gab es in diesem Jahr bereits zwei Meldungen von Linienpiloten, die im Anflug auf Basel bzw. auf Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne bemerkten.

Fünf Kilometer Abstand von einem Flugplatz

Wohingegen in Deutschland nur 1,5 Kilometer Abstand von einem Flughafen eingehalten werden muss, so sind es in der Schweiz laut Gesetz fünf Kilometer. Auch in der Schweiz gibt es Ausnahmen, die jedoch müssen durch die Flugverkehrsleitstelle des Flugplatzes vorher bewilligt werden. Rund um Flughäfen und Flugplätze mit einer Flugverkehrskontrolle gibt es zudem sogenannte Kontrollzonen, die teilweise weit über den Fünf-Kilometer-Radius hinausgehen. In solchen Zonen darf ohne Bewilligung eine Höhe von 150 Meter über Grund nicht überstiegen werden.

Mit der neuen Drohnenkarte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt kann nun genau festgestellt werden, wo der Betrieb eines Modellflugzeuges oder eines Multicopters ohne räumliche Einschränkung erfolgen kann. Sogar Strom- oder Telefonkabel werden auf der Karte angezeigt. Die Karte kann im Browser über map.aviation.admin.ch und in der App „Swiss Map Mobile“ betrachtet werden, die in Zusammenarbeit mit swisstopo geschaffen wurde. Mit der App lässt sich zudem der eigene Standort dank GPS-Lokalisierung des mobilen erätes genau eruieren.

Unser Fazit: Interaktive Karte zeigt verständlich und übersichtlich die wichtigen Hindernisse für Drohnen mit ausführlicher Erklärung. Eine tolle Idee des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

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