Schweizer Bundesrat: Kein Handlungsbedarf

Dass illegale Flugobjekte die Luftfahrt gefährden können, davon können auch die Schweizer ein Lied singen. Im April dieses Jahres befand sich eine Passagiermaschine der British Airways aus Genf im Landeanflug auf den Londoner Flughafen Heathrow. Laut Aussage des Piloten soll zu einem Zusammenstoß mit einer Drohne gekommen sein. Die Maschine konnte dennoch ohne Schaden sicher am landen.

Nationalrätin der SP, Susanne Leutenegger Oberholzer aus Basel und ihr Team, fordern daher vehement strengere Regeln beim Flug von Drohnen. Leutenegger Oberholzer verlangt, dass die Bevölkerung vor solchen Gefahren besser geschützt werden müsse. Sie forderte daher den Bundesrat via Motion auf, das das Bedrohungspotenzial von Drohnen zu untersuchen und entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Nach Schätzungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) bewegen sich mindestens 20.000 unbemannte Luftfahrzeuge über der Schweiz – darunter auch zahlreiche Drohnen. Die Tendenz ist steigend.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Bundesrat sieht vorerst keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Schließlich habe das BAZL in den letzten Jahren keine wesentlichen Vorfälle mit Drohnen oder sonstigen Modellflugzeugen verzeichnet. Ferner gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass bei Drohnen „Anarchie am Himmel“ herrsche. Entsprechend beantragte der Bundesrat im Parlament, die Motion abzulehnen. Weiter sieht der Bundesrat nur eine „mäßige Bedrohung“ von Drohnen. Denn in Heathrow sei man sich nicht ganz sicher, dass es sich um eine Drohne handelte. Es könnte sich auch um einen Plastiksack gehandelt haben, so der Verkehrsminister Richard Goodwill aus England.

Der Nationalrätin genügt es jedoch nicht, wenn der Bundesrat die weitere Entwicklung abwarten möchte. Zudem verweist sie auf Aviatik-Experten, welche die Schweizer-Gesetzgebung zum Schutz vor Drohnen als „zu salopp“ erachteten.

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