ALDI Drohne MAGINON QC-710SE mit Kamera

Der Lebensmittel-Discounter ALDI-Süd führt seit dieser Woche (Montag 24.04.2023), einen Quadrokopter mit WiFi-HD-Kamera im Angebot. Die Drohne inklusive einer 8 Gigabyte Speicherkarte kostet aktuell nur noch 39,99 Euro. Nähere technische Informationen zur Reichweite, Flugzeit, Video- und Fotoauflösung sowie über den gesamten Lieferumfang der Maginon QC-710SE finden Sie hier:

Welche gesetzlichen Regeln sind beim Drohnenbetrieb zu beachten?

Es gibt aktuell viele Drohnen unter 250 Gramm, die im Discounter oder über den Online-Handel günstig angeboten werden. Bei diesen günstigen Preisen ist die Versuchung groß, sich einfach mal so ein Fluggerät anzuschaffen, um es in der Freizeit auszuprobieren. Aber den Kopter auspacken und einfach loszufliegen ist keine gute Idee.

Beim Betrieb von Fluggeräten im öffentlichen Luftraum kann es schnell zu Gefährdungen oder Beeinträchtigungen der Privatsphäre, des Naturschutzes oder der Sicherheit kommen, die im schlimmsten Fall fatale Folgen haben können. Um das Gefahrenrisiko für Dritte zu minimieren, hat der Gesetzgeber einige Regeln aufgestellt, die jeder Drohnenpilot vor dem ersten Start kennen und während des Flugbetriebs unbedingt beachten sollte. Bei illegalem Flugbetrieb drohen Bußgelder oder Strafverfahren.

Was muss vor dem ersten Start beachtet werden?

Bleiben wir bei unserem Beispiel der Discounter Drohne Mignon QC-710SE. Sie besitzt eine festeingebaute HD-Kamera und wiegt 157 Gramm. Drohnen mit einer Abflugmasse von weniger als 250 Gramm besitzen ein geringes Unfallrisiko, aber auch für sie bestehen in Deutschland gesetzliche Regeln und Anforderungen.

Kameradrohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 Gramm fallen unter die Drohnenklasse C0, das heißt, der Kopter muss angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz besitzen und der Drohnenpilot muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren. Nach erfolgter Registrierung ist das Fluggerät mit einer Registrierungsnummer (e-ID) zu kennzeichnen.

Sobald eine Drohne mehr als 250 g wiegt, kommen Sie um einen Drohnenführerschein nicht herum. Für Kopter, die weniger als 250 Gramm wiegen, wie zum Beispiel die Mignon QC-710SE ist kein Führerschein erforderlich. Es ist aber durchaus empfehlenswert, die Produktbeschreibung genau zu lesen und über DRONIQ den kostenfreien E-Learning-Kurs „Drohnen 1×1 Deutschland“ zu absolvieren. In der Schulung erfahren Sie alles Wichtige zu den geltenden Drohnen Bestimmungen. Hier geht es zur kostenlosen Registrierung:

Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie?

In Deutschland besteht für Drohnen, die im öffentlichen Luftraum betrieben werden, Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Nutzung nicht zwischen Spielzeugdrohnen und unbemannten Fluggeräten. Jeder Kopter muss nach dem Luftverkehrsgesetz haftpflichtversichert sein, denn wird durch den Betrieb des Kopters eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Luftfahrzeugs zum Schadenersatz verpflichtet. Die kleinste Unachtsamkeit kann schnell verheerende Folgen haben und gerade bei Personenschäden sind hohe Entschädigungsforderungen keine Seltenheit.

Fragen Sie Ihren Privathaftpflichtversicherer, ob der Kopter in den bestehenden Versicherungsschutz integriert werden kann und was genau versichert ist. Lassen Sie sich die Mitversicherung schriftlich bestätigen. Der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen (Papierdokument oder Smartphone) und bei einer möglichen Kontrolle auf Verlangen den Behörden oder der Polizei vorzulegen.

Ist eine Mitversicherung in der Privathaftpflicht nicht möglich, können Sie auch eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ab 68 Euro im Jahr online beantragen.

Hier geht es zur Drohnenhaftpflichtversicherung

Wo darf der Kopter geflogen werden?

Der Flugbetrieb über Menschansammlungen ist verboten. Auch der Betrieb in der Nähe von Flughäfen, Flugzeugen und Helipads sowie an Orten, an denen Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist nicht gestattet. Zudem ist die Privatsphäre anderer Menschen zu respektieren und ohne vorausgegangenes Einverständnis dürfen von anderen Personen auch keine absichtlichen Fotos, Videos oder Tonaufnahmen erstellt und diese später veröffentlicht werden.

Wenn Sie wissen möchten, wo Sie den Kopter gefahrlos fliegen dürfen, speichern Sie sich einfach die App „Map2Fly“ von Flynex auf Ihr Smartphone. Hier erfahren Sie schnell und einfach, wo Sie Ihren Kopter gefahrenlos betreiben dürfen bzw. welche Auflagen gelten. Hier können Sie sich registrieren und anmelden: Flynex-App:

Wo sich Kopterpiloten registrieren können?

Gemäß geltender EU-Richtlinie (EU) 2019/847 sind Betreiber von Koptern mit eingebauter Kamera verpflichtet, sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online zu registrieren. Die Registrierung ist kostenpflichtig:

Hier geht es zur Betreiber-Registrierung

Die nach erfolgter Registrierung finden Sie in Ihrem Nutzerkonto die UAS-Betreibernummer (e-ID), die gut sichtbar auf dem Kopter anzubringen ist.

Wir wünschen Ihnen stets einen sicheren Flug mit Ihrer Drohne!

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