Illegaler Drohneneinsatz am Breitscheidplatz verursacht hohe Bergungskosten

Zwei junge Drohnenpiloten wollten in der Nacht zum Sonntag, den 20.12.2020, die Ruine der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Gedächtniskirche in Berlin mit ihrem Quadrokopter aus der Luft filmen. Dazu hatten sie sich den Jahrestag des Attentats am Breitscheidplatz ausgesucht.

Drohne blieb in der Fassade stecken

Doch dann passierte es. Die beiden Piloten verloren die Kontrolle über das Fluggerät. Eine Windböe drückte den Kopter in circa 40 m Höhe an den wabenförmigen Glockenturm der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Dort verkeilte sie sich und blieb manövrierunfähig und blickend in der Fassade stecken. Nach dem Missgeschick verständigten die Hobbypiloten die Feuerwehr.

Aufwendige Bergungsmaßnahmen

Die herbeigerufene Feuerwehr wollte die verunglückte Drohne mittels Drehleiter bergen, denn würde sie aus dieser Höhe auf den Boden fallen, könnte sie Passanten schwer verletzen. Doch so einfach stellte sich der Feuerwehreinsatz nicht dar. Nachdem der Kopter über eine herkömmliche Feuerwehr-Drehleiter nicht geborgen werden konnte, wurde schweres Gerät beim technischen Dienst der Berliner Feuerwehr angefordert. Nach zwei Stunden gelang es dem Feuerwehrtelekopmast TM 50, einem LKW-Hubsteiger, der mit einem 50 Meter langen Gelenkmast ausgestattet ist, die Drohne aus ihrer misslichen Situation zu befreien. Nach erfolgter Bergung durch die Höhenretter wurde der Kopter von der Polizei beschlagnahmt.

Das wird teuer

Zehn Feuerwehrleute waren mit der Bergung der Drohne über 2 Stunden beschäftigt. Und auch der Einsatz des TM 50, des technischen Dienstes der Berliner Feuerwehr hat seinen Preis. Das wird für die Piloten teuer, denn für die Bergungskosten im höheren vierstelligen Bereich werden sie aufkommen müssen, teilte die Feuerwehr bereits mit.

Flugverbotszone missachtet

Der illegale Betrieb des Kopters in der Berliner City hat auch noch rechtliche Konsequenzen, denn am Breitscheidplatz und rund um die Gedächtniskirche herrscht eine Flugverbotszone. Um Menschen nicht zu gefährden, werden Fluggenehmigungen in Städten und in bewohnten Gebieten generell nur in Ausnahmefällen genehmigt. Hier kann bei einem Verstoß eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Drohnenregeln unbedingt beachten

Wer privat eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, sollte sich im Vorfeld immer darüber informieren, wo geflogen werden darf und welche Regeln es zu beachten gilt. Die Deutsche Flugsicherung bietet dazu eine Drohnen-App an. Hier der Link zur DFS: https://bit.ly/3nHjwRx

Eine Haftpflichtversicherung für seine Drohne zu besitzen ist Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Drohnenversicherungen namhafter Luftfahrtversicherer erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr unter: www.drohnen-versicherung.com

Welche EU-weiten Regeln ab dem 31.12.2020 für Drohnenpiloten gelten, finden Sie in unserem Blogbeitrag unter: https://bit.ly/3nDV8jO

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