Was Sie vor dem ersten Drohnenflug unbedingt beachten sollten!

Weihnachten steht vor der Tür und jetzt beginnt sie wieder: die Suche nach dem passenden Weihnachtsgeschenk. Wie wäre es dieses Jahr mit einer Drohne?

Drohnen liegen absolut im Trend. Über 350.000 Stück sollen sich laut Statistik bereits in privatem Besitz befinden! Tendenz steigend. Drohnen in jeglicher Ausführung sind einfach zu erwerben. Ob im stationären Handel oder in online-Shops wie zum Beispiel bei Lidl oder Aldi, der Einzelhandelskette Kaufland oder über einen Online-Versandhändler wie Amazon & Co. Überall dort lässt sich eine Drohne mit nur wenigen Mausklicks bestellen. Und morgen (25.11.2022) ist auch noch Black Friday. Ein Grund mehr nach einem geeigneten Schnäppchen Ausschau zu halten.

Drohne auspacken und starten? Keine gute Idee!

Ähnlich wie im Straßenverkehr, so gibt es auch in der Luft gesetzliche Regeln und Bestimmungen, die ein Drohnenpilot beim Betrieb seiner Drohne im öffentlichen Luftraum kennen und beherzigen sollte. Geregelt wird das seit dem 01.01.2021 über die EU-weite Drohnenverordnung die auch in Deutschland gilt.

Wir möchten Ihnen in unserem heutigen Beitrag kurz mitteilen, worauf Sie vor dem ersten Start Ihrer Drohne unbedingt achten sollten:

Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA)

Jeder angehende Drohnenpilot muss sich beim LBA online registrieren.

Hier geht es zur Betreiber-Registrierung.

Nach der Registrierung stellt das Luftfahrtbundesamt eine „elektronische UAS-Betreiber-ID“ (eID) in Form einer Plakette aus, die gut lesbar auf der Drohne anzubringen ist. Sie hat den Zweck, dass der Kopter anhand der Registrierungsnummer dem Eigentümer immer zugeordnet werden kann.

Eine Ausnahme gibt es: Beträgt das Fluggewicht des Kopters weniger als 250 Gramm und besitzt das Fluggerät keine Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten wie eine Kamera oder ein Mikrofon, dann ist auch keine Registrierung beim LBA notwendig. 

Einordnung der Drohne in unterschiedliche Betriebskategorien

Die EU-Vorschrift DVO 2019/947 unterteilt Drohnen in drei unterschiedliche Betriebskategorien:

1. Die „offene Kategorie“ (open), für die in Freizeit betriebenen Drohnen

2. Die „spezielle Kategorie“ (specific) Hier ist eine Bewilligung erforderlich

3. Die „zulassungspflichtige Kategorie“ (certified) Hier ist eine Bewilligung erforderlich

Die Unterschiede liegen im Betriebsrisiko bei einem möglichen Personenschaden. In die „offene Kategorie“ fallen die meisten Hobby-Drohnen sowie kommerzielle Flugsysteme und damit die meisten Drohnen, die sich bei uns im Umlauf befinden. Diese Kategorie wird aber noch mal in drei Unterkategorien (A1, A2 und A3) unterteilt. Sie geben an, welche Drohne (Gewicht) wo (Ort) geflogen werden darf.

Unter-Kategorie A1:

  • Maximale Startmasse: bis 900 g
  • Flug nahe unbeteiligten Personen: erlaubt
  • Drohnen-Risikoklasse: C0 (bis 250 g)
  • Kompetenznachweis: Das Kopter-Handbuch muss gelesen werden

  • Drohnen-Risikoklasse: C1 (bis 900 g)
  • Kompetenznachweis: Das Kopter-Handbuch lesen und einen Online-Lehrgang bzw. eine Online- Theorieprüfung beim LBA absolvieren. (EU-Drohnenführerschein A1/A3)

Unter-Kategorie A2:

  • Maximale Startmasse: bis 4 kg
  • Flug nahe unbeteiligten Personen: Bis 30 m und im Langsamflugmodus bis zu 5 m.
  • Drohnen-Risikoklasse: C2
  • Kompetenznachweis: Es wird ein EU-Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.
  • Voraussetzung: Gültiger Drohnenführerschein A1/A3 sowie
  • Selbsterklärung über ein praktisches Selbststudium (Flugtraining)

Unter-Kategorie A3:

  • Maximale Startmasse: bis 25 kg
  • Flug nahe unbeteiligten Personen: Bis 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
  • Drohnen-Risikoklasse: C3, C4
  • Kompetenznachweis: Online-Lehrgang / Online-Theorieprüfung beim LBA absolvieren. (EU-Drohnenführerschein A1/A3)

Schnell erfahren, wo die Drohne geflogen werden darf

Um einfach feststellen zu können, wo eine Drohne geflogen werden darf, entwickelte das Unternehmen Droniq GmbH (ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Flugsicherung und der Deutschen Telekom) eine spezielle App für Hobby- und Freizeitpiloten.

Sie gibt einfach und schnell in kürzester Zeit Auskunft darüber, wo eine Drohne geflogen werden darf und wo nicht. Sie konform mit der neuen EU-Drohnenverordnung.

Hier geht es zur Schritt für Schritt-Anleitung der Droniq-App.

Ab welchem Alter darf ein Kopter geflogen werden?

Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für den Betrieb von Drohnen in Deutschland 16 Jahre. Handelt es sich um eine Spielzeugdrohne nach der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (Risikoklasse C0) dann dürfen diese auch Jugendliche und Kinder steuern, hier gibt es kein Mindestalter.

Fernpiloten, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, dürfen die Drohne unter Aufsicht betreiben. Vorausgesetzt, dass die steuernde Person und die Aufsichtsperson ausreichende Kompetenzen für den Betrieb in der jeweiligen Unterkategorie besitzen.  

Unbedingt Haftpflichtversicherung abschließen!

Der Gesetzgeber hat für den Betrieb von Drohnen eine Haftpflichtversicherungspflicht erlassen. Vor dem ersten Start sollte sich jeder Drohnenpilot um den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bemühen, um im Schadenfall vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls umfassend abgesichert zu sein. Entscheiden Sie sich am besten gleich für einen namhaften Luftfahrtversicherer. Warum? Das möchten wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern.

Ist der private Haftpflichtversicherungsschutz ausreichend?

Der Versicherungsschutz einer Privat-Haftpflichtversicherung reicht oftmals nicht aus, weil der Betrieb einer Drohne in Deutschland der Gefährdungshaftung unterliegt, das heißt, es besteht eine Schadenersatzpflicht einem Dritten gegenüber, auch wenn kein Verschulden des Piloten vorliegt.

Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung gemäß § 33 des Luftverkehrsgesetzes handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeuges begründet ist. Hobbypiloten sind sich darüber oftmals nicht bewusst. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass eine private Haftpflichtversicherung ein Schadenereignis mit einer Drohne automatisch übernimmt, wenn der Pilot nicht schuldhaft daran beteiligt war.

Wie die Haftungsfrage in diesem Fall geregelt ist, können Sie ausführlich in unserem Blogbeitrag „Was bedeutet Gefährdungshaftung eigentlich?“ nachlesen. Anhand eines Beispiels wird das Thema eingehend erläutert. Hier geht es zum Beitrag Drohnen und Gefährdungshaftung.Kurzzeittarif

HDI

RUV#

Was sichert eine spezielle Drohnen-Haftpflicht ab?

Wird durch den Betrieb einer Drohne eine dritte Person oder Sache verletzt oder beschädigt, prüft der Versicherer zunächst, ob eine gesetzliche Haftung gegenüber der geschädigten Person vorliegt oder nicht. Besteht kein gesetzlicher Haftungsanspruch, wird die Schadenersatzforderung abgelehnt. Besteht ein Haftungsanspruch, wird die Entschädigungshöhe ermittelt bzw. verhandelt und an den Geschädigten ausgezahlt. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Die Laufzeit einer Drohnen-Haftpflichtversicherung

Die Vertragslaufzeit einer Drohnen-Haftpflicht-Versicherung beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht 3 Monate vor Vertragsablauf in Schriftform gekündigt wird.

Gibt es auch kürzere Vertragslaufzeiten?

Die Vertragslaufzeit für eine Drohnen-Versicherung beträgt ein Jahr. Wer seinen Kopter aber nur in der Urlaubszeit für einen Tag (24 Stunden), sieben Tage oder vier Wochen nutzen möchte, für den bietet die HDI einen Drohnen-Kurzzeit-Versicherungstarif an.

Der Versicherungsschutz kann von Privat- oder Gewerbetreibenden beantragt werden. Die Versicherungssumme ohne Selbstbehalt beträgt generell 3 Millionen Euro und bezieht sich auf weltweite Deckung (außer US-Territorien und Kanada). Nach Abschluss der Antragstellung kann die Prämienzahlung über SEPA-Lastschrift, Paypal, VISA, American Express oder Mastercard erfolgen. Der Vertrag erlischt automatisch nach Ablauf der Versicherungsdauer und muss nicht separat gekündigt werden.

Hier geht es zur Antragstellung:

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